Ein schöner Tag

Deutschland 1943 Spielfilm

Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »

Inhalt

Barbara Richter studiert eigentlich Medizin – doch es ist Krieg, und die Universitäten sind geschlossen. Deshalb arbeitet Barbara als Schaffnerin bei der Berliner Verkehrs-Gesellschaft. Wie viele andere Frauen auch unterstützt Barbara die deutschen Soldaten, indem sie einem von ihnen kleine Päckchen zukommen lässt. Friedrich Schröder heißt der Soldat, dem sie Woche für Woche Zigaretten ins Feld schickt, freilich ohne zu ahnen, dass Friedrich glücklich verheiratet ist.

 

Eines Tages kommt Friedrich mit zwei Kameraden, Emil und dem ledigen Fritz, nach Berlin. Um der gutmütigen und voller Liebeshoffnung wartenden Barbara zu erklären, dass er verheiratet ist, schickt Friedrich Fritz zu ihr, damit er ihr die Wahrheit beichtet. Aber durch ein Missverständnis hält Barbara Fritz für Friedrich und ist zutiefst enttäuscht, als sie erfährt, dass der attraktive Bursche, der ihr gegenübersitzt, verheiratet ist. In ihrer Wut lässt sie Fritz einfach sitzen, noch bevor der die Situation aufklären kann – denn er hat sich auf den ersten Blick in Barbara verliebt. Als er Friedrich von dem missglückten Vermittlungsversuch erzählt, greift dessen Frau helfend ein: Sie sucht Barbara auf und sorgt dafür, dass sich Fritz und Barbara zu guter Letzt doch noch glücklich in die Arme fallen können.

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Credits

Alle Credits

Regie-Assistenz

Kamera

Kamera-Assistenz

Musik

Musikalische Leitung

Herstellungsleitung

Produktionsleitung

Aufnahmeleitung

Dreharbeiten

    • 10.04.1943 - Juni 1943: Berlin
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Ton
Aufführung:

Uraufführung (DE): 27.01.1944, Berlin, Elyseum Prenzlauer Allee

Titel

  • Originaltitel (DE) Ein schöner Tag

Fassungen

Original

Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Ton
Aufführung:

Uraufführung (DE): 27.01.1944, Berlin, Elyseum Prenzlauer Allee

Prüffassung

Länge:
2299 m, 84 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 19.11.1943, B.59688, Jugendverbot