Das erste Recht des Kindes

Deutschland 1932 Spielfilm

Inhalt

Lotte Bergmann arbeitet als Stenotypistin für 120 Mark im Monat in einer Rechtsanwaltskanzlei. Von dem wenigen Geld lebt sie zusammen mit ihrer Mutter in einer Wohnung. Als sie feststellt, dass sie von dem Studenten Herbert Böhme schwanger ist, will sie mit ihm reden, doch da er finanzielle Probleme hat, verschweigt sie es.

 

Auch von der konservativen Mutter kann sie kein Verständnis erwarten.
Endlich, nach einer Ohnmacht im Büro, erzählt sie Herbert von ihrer Not. Sie ist verzweifelt. Die Frauenärztin lehnt eine Abtreibung ab. Die Geldforderungen bei anderen Ärzten kann sie nicht erfüllen. Die einzige Lösung, die sie noch sieht, ist der Freitod, doch sie kann in letzter Minute noch gerettet werden. Todkrank erlebt sie in ihren Fieberträumen die ausweglose Situation vieler unehelicher Mütter, aber auch wie schön es sein kann, Mutter zu werden. Und sie bekennt sich zu dem Recht eines jeden Kindes, gewollt und geliebt zu werden.

Kommentare

Sie haben diesen Film gesehen? Dann freuen wir uns auf Ihren Beitrag!

Credits

Drehbuch

Kamera

Schnitt

Darsteller

Produzent

Alle Credits

Dreharbeiten

    • 29.08.1932 - September 1932
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Prüfung/Zensur:

Prüfung: 23.03.1933;
Prüfung: 13.03.1933

Aufführung:

Uraufführung (DE): 20.10.1932, Berlin, Atrium

Titel

  • Originaltitel (DE) Das erste Recht des Kindes
  • Untertitel Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin
  • Verleihtitel (AT) Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin

Fassungen

Original

Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Prüfung/Zensur:

Prüfung: 23.03.1933;
Prüfung: 13.03.1933

Aufführung:

Uraufführung (DE): 20.10.1932, Berlin, Atrium

Prüffassung

Länge:
8 Akte, 2139 m
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 14.10.1932, B.32298, Jugendverbot;
Zensur (DE): 13.05.1933, O.06596, Verbot