FFA-Referenzförderung - Antragsschluss 31. Januar 2012

Die FFA weist darauf hin, dass Anträge von Produzenten und Verleihern auf Referenzförderung für Kinofilme und Kurzfilme nur noch bis zum 31. Januar 2012 bei der Filmförderungsanstalt eingereicht werden können. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Anträge, die zu diesem Termin nicht vorliegen, können erst im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website in den jeweiligen Förderbereichen "Produktionsförderung" bzw. "Absatzförderung". Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind schriftlich einzureichen an: Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Jürgen Schöler, Große Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

Quelle: www.ffa.de