Für Produktionsunternehmen, die im Jahr 2024 keinen deutschen Kinofilm herausgebracht haben und bei denen somit kein Anspruch auf Referenzförderung im Jahr 2025 besteht, hat die FFA in diesem Jahr eine einmalige selektive Übergangsförderung zur Abwendung unbilliger Härten eingerichtet. Nach der Fördersitzung im Juli hat die bisherige FFA-Kommission für Produktionsförderung nun in einer Widerspruchssitzung – der letzten Sitzung dieser Förderkommission – insgesamt 1.800.000 Euro für drei Spielfilme und einen Animationsfilm bewilligt.