Golowin geht durch die Stadt

Deutschland 1939/1940 Spielfilm

Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »

Inhalt

Was einem alles passieren kann, wenn man einer anderen Person zum Verwechseln ähnlich sieht, muss der Wiener Nervenarzt Dr. Cannenburgh am eigenen Leib erfahren. Durch einen Zufall macht er Halt in dem Balkan-Städtchen Boguslawa. Und jeder, der ihm begegnet, ist wie vom Blitz getroffen, bevor er sich schnellstens auf und davon macht. Man hält Cannenburgh nämlich für den einst sehr beliebten Golowin, der sich allerdings viele Feinde machte, als er hoch verschuldet Selbstmord beging. Schnell ist die ganze Stadt in Aufruhr, da man glaubt, Golowin, der alte Betrüger, habe seinen Tod damals nur vorgetäuscht und sei nun zurückgekehrt. Einzig die schöne Madeleine erkennt die Verwechslung sofort.

 


Die Affäre klärt sich zwar schnell auf, aber Cannenburgh macht keine Anstalten Boguslawa schnell zu verlassen – hat er sich doch sofort in Madeleine verliebt. Die Verwicklungen sind sowieso noch längst nicht zu Ende, es stellt sich nämlich heraus, dass Golowin tatsächlich noch lebt, fernab der Heimat, in Venedig. Madeleine scheint darüber gar nicht erstaunt zu sein ...

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Credits

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Kamera

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Darsteller

Herstellungsleitung

Dreharbeiten

    • 01.12.1939 - Januar 1940: Prag
Länge:
4 Akte, 2289 m, 84 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Prüfung/Zensur:

FSK-Prüfung (DE): 25.01.1950, 00805, Jugendfrei / nicht feiertagsfrei

Aufführung:

Berliner Erstaufführung (DE): 08.10.1940, Berlin, U.T. Kurfürstendamm

Titel

  • Originaltitel (DE) Golowin geht durch die Stadt

Fassungen

Original

Länge:
4 Akte, 2289 m, 84 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Prüfung/Zensur:

FSK-Prüfung (DE): 25.01.1950, 00805, Jugendfrei / nicht feiertagsfrei

Aufführung:

Berliner Erstaufführung (DE): 08.10.1940, Berlin, U.T. Kurfürstendamm

Prüffassung

Länge:
2329 m, 85 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 13.04.1940, B.53633, Jugendverbot / Feiertagsverbot