Die Herrin der Welt, Teil 5 - Ophir, die Stadt der Vergangenheit

Deutschland 1919/1920 Spielfilm

Inhalt

Als Madsen und Maud die Stadt Ophir erforschen, werden sie Zeugen eines altertümlichen Rituals der Bewohner. Die beiden werden entdeckt, und da Fremde den heiligen Boden der Stadt entweihen, soll Maud der Göttin Ophirs geopfert werden, während man Madsen zu den Sabyten, einem versklavten Eingeborenenstamm, bringt.

 

Kurz vor der Hinrichtung entdeckt der Oberpriester des Ophir-Volkes den Astarte-Schmuck bei Maud und hält sie für eine Göttin. Indes gelingt es Madsen gemeinsam mit dem ebenfalls gefangenen Ingenieur Stanley per drahtloser Telegrafie Hilfe anzufordern. Mit Maud vereint, entdecken sie schließlich auch die sagenhaften Schätze der Königin von Saba. Inzwischen ist ein Flugzeug eingetroffen, das die drei retten soll, doch bei der spektakulären Flucht aus Ophir wird Madsen getötet – Maud und Stanley können sich und den Schatz retten und beobachten aus dem Flugzeug, wie ein gewaltiges Erdbeben die verwunschene Stadt dem Erdboden gleichmacht.

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Alle Credits

Dreharbeiten

    • Studioaufnahmen: Greenbaum-Atelier, Berlin-Weißensee
    • Außenaufnahmen: May-Film-Gelände Woltersdorf
Länge:
6 Akte, 2315 m, 85 min
Format:
35mm, 1:1,33
Bild/Ton:
s/w
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): Januar 1920, B.43721, Jugendverbot

Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.01.1920, Berlin, Tauentzien-Palast

Titel

  • Arbeitstitel (DE) Die Gräfin von Monte Christo. Teil V: Das Amulett des Buddha
  • Weiterer Titel (DE) Ophir, die Stadt der Vergangenheit
  • Gesamttitel (DE) Die Herrin der Welt
  • Originaltitel (DE) Die Herrin der Welt, Teil 5 - Ophir, die Stadt der Vergangenheit

Fassungen

Original

Länge:
6 Akte, 2315 m, 85 min
Format:
35mm, 1:1,33
Bild/Ton:
s/w
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): Januar 1920, B.43721, Jugendverbot

Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.01.1920, Berlin, Tauentzien-Palast

Prüffassung

Länge:
6 Akte, 2182 m, 80 min
Format:
35mm, 1:1,33
Bild/Ton:
s/w
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 03.03.1921, B.01491, Jugendverbot