Geschlecht in Fesseln (Sexualnot der Gefangenen)

Deutschland 1928 Spielfilm

Geschlecht in Fesseln


Kinematograph, Nr. 49, 27.2.1929


Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit:

In einer kleinen Anfrage eines deutschnationalen Landtagsabgeordneten wurde behauptet, der in zahlreichen Kinotheatern lautende Film "Geschlecht in Fesseln" verletze das Empfinden sehr weiter Kreise der Bevölkerung auf das gröblichste. Aus den Aufnahmen müsse man entnehmen, daß amtliche Justizgebäude und amtliches Justizpersonal sowie Strafgefangene für die Herstellung dieses Films zur Verfügung gestellt worden seien. Das Staatsministerium wurde gefragt, ob diese Vermutung zutreffe und wenn ja, ob es die Hergabe von Staatsgebäuden und die Mitwirkung von Staatsbeamten zur Herstellung von Tendenzfilmen billige.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst auf Grund der Antwort des Justizministers mitteilt, haben bei der Herstellung des Films weder Strafanstaltsbeamte noch Gefangene mitgewirkt. Die handelnden Personen sind von Schauspielern dargestellt. Zu dem Film wurden im Berliner Zellengefängnis vier Aufnahmen gemacht, zwei von dem Außentor, wozu es einer Genehmigung nicht bedurfte, und zwei von dem Spazierhof, die vom Strafvollzugsamt in Berlin genehmigt worden sind. Die Erteilung dieser Genehmigung ist nicht zu beanstanden.

Rechtsstatus