1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse
"1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" aka "Blutmai 1929" (1929) – Ein Glanzstück politischer Kommunikation
Die dokumentarischen Filmaufnahmen vom 'Blutmai' 1929 in Berlin, bei dem über 30 Menschen starben und viele verletzt wurden, sind in der Literatur unter verschiedenen, oft unbewiesenen Titeln bekannt. Trotz ihrer Bedeutung für die Film- und Zeitgeschichte sind ihre Entstehung und Auswertung bisher wenig erforscht. Dieser Beitrag fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen, bewertet sie neu und ergänzt sie mit neuen Erkenntnissen und Präzisierungen. (vgl. Goergen 2002)
Neben Wochenschauaufnahmen der Straßenkämpfe vom 1. und 2. Mai 1929 lag der Filmzensur seinerzeit lediglich der Film "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" vor. Am 5. Juni 1929 gab sie ihn unter der Prüfnummer 22603 für öffentliche Vorführungen auch vor Jugendlichen frei. Der Film hatte eine Länge von 335 Metern, was einer Laufzeit von 14 Minuten und 42 Sekunden bei 20 Bildern pro Sekunde entspricht. Produzent und Verleiher war die im Oktober 1928 gegründete kommunistische Filmkartell "Weltfilm" GmbH in Berlin. (Wolffsohn 1930, S. 875) Die Weltfilm fungierte als Zentralstelle des Filmverleihs für alle kommunistischen Organisationen; sie produzierte aber auch selbst politische Kurzfilme. Das Unternehmen wurde am 1. Januar 1934 aus dem Handelsregister gelöscht.
Obwohl das Innenministerium am 5. Juni 1929 in einer Aktennotiz (Kühn, Tümmler, Wimmer, II. Band, 1975, S. 47f) Bedenken gegen die Zulassung von "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" äußerte, wurde er noch am selben Tag freigegeben. Laut Aktennotiz zeigte der Film "Bilder von einer Berliner Demonstration der Vorkriegszeit und von Demonstrationen am 1. Mai d.J. in Hamburg, München, Leipzig und im Anschluss daran Bilder von den Kämpfen in Berlin am 1. und 2. Mai." Dies ist die einzige bekannte längere Inhaltsangabe. Obwohl die Aktennotiz nur den verkürzten Titel "Der 1. Mai" nennt, belegt die zeitliche Übereinstimmung mit der Zensurfreigabe, dass es sich hierbei um den Film "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" handelte. Die damals zu jedem zensierten Film angefertigte Zulassungskarte mit allen Stabangaben und Zwischentiteln ist leider nicht erhalten.
Nach den blutigen Mai-Ereignissen konstituierte sich ein öffentlich tagender "Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge" unter der Leitung u.a. von Carl von Ossietzky und Heinrich Mann. Der erste Verhandlungstag fand am 6. Juni 1929 im Großen Schauspielhaus in Berlin statt, einen Tag nach der Freigabe des Films. Zum Abschluss des ersten Sitzungstages wurde auch ein Film vorgeführt. Der Film-Kurier (Nr. 135/1929) sah einen "geschickt zusammengestellten Film" über "Menschen auf der Flucht vor der Polizei". "Noch deutlicher als die Zeugenaussagen" habe dieser Film "das provokatorische und durch nichts zu rechtfertigende Vorgehen der Polizei" bewiesen, notierte Die Welt am Abend. (Nr. 130/1929)
Der Bericht des Reichsfilmblatt belegt, dass es sich dabei nur um "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" handeln kann: "Zum Schluss läuft auf der Riesenleinwand der Film, hergestellt vom Film-Kartell 'Weltfilm'. In bemerkenswert klaren Bildern wird gezeigt: Maidemonstrationen in verschiedenen deutschen Großstädten. In Hamburg, München usw. vollziehen sich die Umzüge völlig reibungslos, während in Berlin wieder und immer wieder die Massen von der Polizei auseinander gesprengt werden. Dank Betätigung der Stillstandsvorrichtung bei der Projektion sieht man in der unterbrochenen Folge der Laufbilder die charakteristischen Momente als Stehbilder festgehalten. Film als Tatsachendokument beim Volksgericht!" (Nr. 24/1929)
Tatsächlich sind an sechs Stellen für kurze Zeit Pressefotos eingeschnitten: Schutzpolizisten führen einen Demonstranten ab, eine Gruppe von Polizisten steht um einen am Boden liegenden Demonstranten – in Tribunal (6/1929, S. 6) mit "Neukölln. Polizei prügelt auf Wehrlose" betitelt –, Polizisten treiben mit einem großen Wasserschlauch Demonstranten auseinander, vor einer geschlossenen Kneipe stehen schussbereite Polizeiposten. Ein weiteres Foto zeigt den beeindruckenden Straßenpanzerwagen Ehrhardt/21. Auch in Thälmanns Rede bei der Beerdigung der Mai-Opfer ist ein Standbild von seiner Ansprache zu sehen. Der Film-Kurier (Nr. 131/1929) berichtete, dass der Film keineswegs stumm, sondern mit Kommentaren von Rechtsanwalt Dr. Apfel, Stefan Großmann und Alfons Goldschmidt vorgeführt wurde; sie dürften vor allem die Einzelbilder ausführlicher kommentiert haben: Das war Sinn und Zweck dieser Stillstandsvorrichtung, die vor allem für den Unterrichts- und Lehrfilm propagiert wurde.
Die Debatten des Ausschusses wurden noch im gleichen Jahr unter dem Titel "Urteil gegen die Mai-Mörder" veröffentlicht. Dort heißt es: "Ein Film, der im Vertrieb der Emelka erschienen ist, wird Ihnen heute, um einige Aufnahmen erweitert, als unwiderlegliches Beweismaterial vorgeführt werden." (S. 7) Die Emelka hatte jedoch keinen eigenen Film zum Blutmai 1929 produziert. Gemeint ist wohl, dass das Filmkartell "Weltfilm" für seinen Film auf die Aufnahmen der "Emelka-Woche" zurückgegriffen hat. Tatsächlich enthielt die "Emelka-Woche Nr. 20, 1929" das leider nicht überlieferte Sujet "Unruhige Maifeiern. Der 1. Mai in Berlin und im Reich". (BArch R 9346-I/15429)
Es ist daher wahrscheinlich, dass viele der in "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" enthaltenen Aufnahmen – auch die Bilder der Maifeiern in Hamburg, München und Leipzig – von der Emelka stammten und das Filmkartell "Weltfilm" sie um "einige Aufnahmen" ergänzte. Weltfilm dürfte zudem das Restmaterial der Emelka ausgewertet haben, was die vielen abgebrochenen und ungelenken Szenen erklären könnte.
Eine Woche später brachte die "Emelka-Woche Nr. 21, 1929" zudem noch Bilder von der "Beisetzung der Mai-Opfer" sowie eine Szene mit Ernst Thälmann ("Thälmann spricht"), der bei der Trauerfeier eine Rede hielt. (BArch R 9346-I/15459) Dieses Sujet ist in einer Länge von 45 Sekunden im Bundesarchiv als Filmwerk ID: 21418 archiviert.
Emelka-Woche Nr. 20, 1929. Eine Woche nach der Freigabe der Emelka-Wochenschau Nr. 20/1929 kam es zu Tumultszenen in Berliner Kinos. Die Berliner Volks-Zeitung berichtete in ihrer Morgenausgabe vom 18. Mai unter der Überschrift "Das Dokument vom 1. Mai" über Vorfälle im Berliner Kino "Capitol" im bürgerlichen Berliner Westen. Bei der Vorführung der Wochenschau sei es zu "erregten und empörten Zwischenrufen gegen die Polizei" gekommen. Der Emelka schildere "die Vorgänge in der Gegend des Wedding und den anderen Bezirken ohne einen einzigen etwa politisch gefärbten Zwischentitel, ohne Schwarzfärbungen und ohne irgendwie tendenziösen Bildschnitt. Die Zensur gab den Bildstreifen unbeanstandet frei. [...] Dabei muss bemerkt werden, dass die aufreizenden Stellen im Capitol wie auch in einigen anderen Kinos ohne jede musikalische Untermalung liefen, so dass man nicht etwa sagen kann, dass wieder einmal erst die Musik die Zwischenrufe wachgerufen habe."
Die Berliner Volks-Zeitung würdigte den Mut der Emelka und ihrer Kameramänner, da es "sehr selten [sei], dass innerhalb einer Wochenschau ein so ehrlicher Tatsachenbericht das Publikum aufklärt über aktuelle Vorgänge, die es zunächst angeht. Dem mutigen Bildberichterstatter gehört besondere Anerkennung." In der Filmfachpresse sei zu lesen gewesen, dass es die Operateure bei ihrer Berichterstattung nicht leicht gehabt hätten. Tatsächlich seien laut Film-Kurier (Nr. 109/110, 1929) Kameramänner "ohne Sinn und Verstand mit Gummiknüppeln niedergeschlagen, andere sind ohne jede Veranlassung sistiert und abgeführt worden."
Die Berliner Volks-Zeitung erwähnte ferner, einige Kinobesitzer hätten das Sujet der Emelka-Woche entweder auf eigene Faust oder auf Hinweis der Polizei zensiert und die "aufreizenden" Szenen – vermutlich die Prügelszenen – herausschnitten: "So kam es, dass ein paar Tage nach der Uraufführung der Emelka-Woche der größere Teil des Filmpublikums von den ganzen Maiunruhen überhaupt nichts zu sehen bekam als ein Lastauto mit Schupo von weitem und einige Meter rennende Kommunisten." Der Welt am Abend (114/1929) zufolge seien die Verstümmelung des Berichts sogar auf einen "direkten Eingriff" der Polizei zurückzuführen.
"1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" aka "Blutmai 1929". Der Film "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" von 1929 ist im Bundesarchiv (ID: 46193) in einer Länge von 321,4 Metern überliefert, was einer Laufzeit von 14'06" bei 20 Bildern pro Sekunde entspricht. Zur Zensurlänge von 335 Metern fehlen 13,6 Meter, also 36 Sekunden. Die in einfacher handgemalter Druckschrift gehaltenen Zwischentitel sind zeitgenössisch.
Es fällt auf, dass der Titel "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" in dem im Oktober 1930 veröffentlichten Filmverzeichnis des Film-Kartells "Weltfilm" nicht zu finden ist. Die Rubrik "Neue Beiprogramme" listet jedoch den Titel "Blutmai 1929" mit einer Länge von 335 Metern sowie als jugendfrei. Die exakte Übereinstimmung der Meterlänge sowie der Hinweis auf die Jugendfreigabe – beides Angaben des Zensurvorgangs – sprechen dafür, dass es sich hierbei nicht um einen neuen Film, sondern um den Film "1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" handelt, für den nun ein prägnanterer und präziserer Verleihtitel gewählt wurde. (Nachtrag zur Filmliste. Das Winter-Verleih Programm 1930-31) Der absichtlich neutral gehaltene Zensurtitel "1. Mai. Weltfeiertag der Arbeiterklasse" untermauerte dagegen den Anspruch der KPD auf das Recht, am 1. Mai zu demonstrieren und zielte auf den Einsatz des Films bei dem öffentlich tagenden Ausschuss, der die Vorgänge während des Blutmai aufklären sollte.
Dass ein Filmtitel "Blutmai 1929" nicht in den Listen der Weimarer Filmzensur auftaucht, bestätigt diese Annahme. Dieser Verleihtitel führte in der Filmliteratur der Nachkriegszeit allerdings zu einigen Verwirrungen.
"1. Mai Weltfeiertag der Arbeiterklasse" beginnt mit dem Titel und den Credits "Produktion und Verleih: Film-Kartell 'Weltfilm' G.m.b.H., Berlin SW 48, Hedemannstraße 21". Nach dem Zwischentitel "1889:" schließen sich längere Rolltitel an: "Beschluss des Pariser Kongresses der II. Internationale: 'Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren. ... Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und Solidarität bekunden sollen." / 39 Jahre lang sind die Arbeiter aller Länder dem Beschluss des Pariser Kongresses, am 1. Mai die Arbeit niederzulegen, gefolgt und marschierten in mächtigen Kundgebungen und Demonstrationen für ihre Forderungen auf. / Vorkriegsdemonstration in Berlin." Eingeschnitten sind zwei sehr kurze Szenen einer großen Menschenansammlung.
Mit diesen langen Lesetiteln begründet der Film die Legitimität der vom Polizeipräsidenten Karl Zörgiebel verbotenen Maidemonstration in Berlin. Nach den Titeln "1929: / Am Vorabend des 1. Mai. / Aus dem Mai-Aufruf der II. Internationale: 'Darum demonstriert am 1. Mai das gesamte Proletariat gegen Kriegsrüstungen..." folgen übereinander gelegte Tageszeitungen. Die Zeitung Das Tempo titelte: "Der 1. Mai-Kampfplan und die Polizei-Abwehr", das Berliner Tageblatt schrieb "Der 1. Mai in Berlin" und Der Abend, die Spätausgabe des Vorwärts fragte gar: "200 Tote am 1. Mai?" Anstatt eigene Zwischentitel einzufügen, die möglicherweise ein Filmverbot hervorgerufen hätten, zitiert der Film die bürgerliche und sozialdemokratische Presse, die bereits am Vorabend des 1. Mai auf Polizeigewalt hinwies.
Im Anschluss an die Zeitungsausschnitte folgt erneut ein Rolltitel: "Die 'Rote Fahne' schreibt am 30. April: "... und jeder, der die Bedeutung dieser Mai-Demonstrationen erfasst hat, wird wissen, dass es nicht dem Charakter der Maidemonstration entspricht, gewaltsame Konflikte mit den Polizeimannschaften heraufzubeschwören." / Die Massen marschieren auf..." Es folgen Aufnahmen von Demonstrationszügen aus Leipzig, Hamburg und München – Szenen, die belegen, dass es dort ohne Demonstrationsverbot friedlich zuging. Mit dieser Sequenz weist die KPD jegliche Mitschuld an den Straßenschlachten in Berlin von sich.
Nach dem Titel "... und in Berlin ..." folgen ohne weitere Zwischentitel die eigentlichen Aufnahmen von den Berliner Straßenkämpfen am 1. Mai 1929: Die Szene ist zunächst ruhig. Polizeiwagen fahren auf. Erste Menschen werden verfolgt. Immer mehr Polizei versammelt sich. Die Jagd auf Demonstranten und Passanten beginnt – Aufnahmen, die ikonischen Charakter erlangten und stets dann verwendet werden, wenn es um politische Auseinandersetzungen in der Weimarer Republik ging. Die Sequenz endet mit weiteren vorgelegten Zeitungen: Die Deutsche Tageszeitung ("Barrikadenkämpfe in Berlin"), Der Abend ("Blutiger Mai in Berlin"), Die Welt am Abend ("Neue Polizeischlacht") und die Vossische Zeitung ("Die Opfer der Unruhen: 19 Tote"). Ein Zwischentitel korrigiert letztere Angabe: "Die Zahl der Toten erhöht sich auf 27."
Die folgende Sequenz ("Am 2. Mai.") dokumentiert die Folgen des Straßenkampfes: Straßensperren, ein gepanzertes Fahrzeug, Einschusslöcher, eine zerstörte Litfaßsäule, notdürftig ausgebessertes Straßenpflaster sowie Personenkontrollen. Die letzte Sequenz führt zum Zentralfriedhof Friedrichsfelde, wo am 8. Mai die Opfer der Straßenkämpfe beigesetzt wurden. "Die Arbeiter geben den Toten das letzte Geleit." Ein namentlich nicht vorgestellter Redner (Ernst Thälmann) hält an der Gedenkstätte der Sozialisten eine Rede. Der eingeschnittene Zwischentitel "Wacht auf Verdammte dieser Erde..." deutet an, dass "Die Internationale" angestimmt wurde.
Aufführungen. In der kommunistischen Presse finden sich nur wenige unspezifische Hinweise auf weitere Aufführungen. Bei einer Sacco-Vanzetti-Gedenkveranstaltung (Hamburger Volkszeitung, Nr. 192/1929) lief "zum ersten Mal in Hamburg" ein Film über den Berliner Blutmai 1929. Bei einer Veranstaltung der Roten Hilfe erwähnt das Blatt (Nr. 236/1929) den Film "Der Berliner Blutmai". Die Bekanntmachung einer Filmvorstellung in Lichtenberg vom 27. März 1930 spricht von "Die blutigen Tage des 1. Mai 1929 in Berlin". (Kühn, Tümmler, Wimmer 1975, II. Band, S. 229) Es handelt sich hierbei jeweils um Ankündigungstitel, nicht um filmografisch belastbare Filmtitel.
Der kurze Dokumentarfilm "1. Mai. Weltfeiertag der Arbeiterklasse" aka "Blutmai 1929" stellt neben den Wochenschauen die einzige filmische Dokumentation des Blutmai 1929 dar, die von der Filmzensur geprüft und freigegeben wurde. Die Aufnahmen basieren auf den Bildern der Emelka-Wochenschau, ergänzt um eigene Aufnahmen des Film-Kartells "Weltfilm". Weder der Filmvorspann noch die wenigen zeitgenössischen Quellen nennen die Urheber des Films.
"1. Mai. Weltfeiertag der Arbeiterklasse" ist ein Meisterwerk politischer Kommunikation. In der aufgeheizten Stimmung nach den blutigen Auseinandersetzungen vom 1. und 2. Mai 1929 in Berlin verzichtet der Film vollständig auf die in der kommunistischen Presse üblichen Angriffe auf die Sozialdemokratie und den sozialdemokratischen Polizeipräsidenten Karl Zörgiebel. Er vermeidet jede Provokation und präsentiert sich als objektives Beweismittel. Mit einem Zitat aus der Roten Fahne, der Zeitung der KPD, spricht er die Kommunisten von jeglicher Mitschuld an den Ereignissen frei. Die neutral gehaltenen Zwischentitel machen auf das bis dahin unbestrittene Demonstrationsrecht zum 1. Mai aufmerksam, das in anderen Städten frei und ohne Zwischenfälle ausgeübt werden konnte. Der Film zeigt die dokumentarischen Aufnahmen vom 1. und 2. Mai ohne kommentierende Zwischentitel, die der Zensur möglicherweise als Verbotsgrund hätten dienen können, und lässt die Bilder für sich sprechen. Die sechs eingeschnittenen Fotos wurden bei der Erstaufführung angehalten und kommentiert – ein starkes Indiz dafür, dass der Film bewusst mit Hinblick auf die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge konzipiert wurde. Dort adressierte er vorrangig ein linksliberales Publikum, weniger die kommunistisch eingestellte Arbeiterschaft.
Da das Filmkartell "Weltfilm" Filialen in den meisten europäischen Ländern unterhielt, waren diese Aufnahmen weit verbreitet. Beispielsweise sind Szenen aus "1. Mai. Weltfeiertag der Arbeiterklasse" in "Pesn o gerojach" (UdSSR, R: Joris Ivens) und "Free Thälmann" (GB 1935, R: Ivor Montagu) eingeschnitten.
Es konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass in der Weimarer Republik weitere Dokumentarfilme zum Blutmai im Umlauf waren. Die vom Filmkartell "Weltfilm" im Zuge des Filmaustauschs in die Sowjetunion gelangten Aufnahmen wurden dort für die Wochenschau "Sojuskino-Journal, Nr. 33/1929" mit neuen Zwischentiteln aufbereitet. Dieses Sujet fand Eingang in die vom Staatlichen Filmarchiv der DDR 1970 angefertigte Zusammenstellung "Kampfmai 1929".
Archive:
"Emelka-Woche Nr. 20, 1929", Zulassungskarte Nr. 22414 (BArch R 9346-I/15429)
"Emelka-Woche Nr. 21, 1929", Zulassungskarte Nr. 22466 (BArch R 9346-I/15459)
"1. Mai - Weltfeiertag der Arbeiterklasse". Filmwerk ID: 46193. https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/46193/674116 (1.9.2025)
"Emelka-Woche Nr. 21/1929". Filmwerk ID: 21418. https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/21418/659267 (1.9.2025)
"Kampfmai 1929". Filmwerk ID: 46052. In: https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/46052/598162 (1.9.2025)
Literatur:
Schutz für die Kamera-Reporter! In: Film-Kurier, Nr. 109/110, 8.5.1929
Das Dokument vom 1. Mai. In: Berliner Volks-Zeitung, Nr. 231, 18.5.1929, Morgen-Ausgabe
Zensur und Beschlagnahme. In: Die Welt am Abend, Nr. 114, 18.5.1929
Der Film als Dokument. In: Film-Kurier, Nr. 131, 4.6.1929
Gericht über Zörgiebel. In: Die Welt am Abend, Nr. 130, 7.6.1929
Tatsachenfilm im "Großen Schauspielhaus". In: Film-Kurier, Nr. 135, 8.6.1929
Der Film beim ersten deutschen Volksgericht. In: Reichsfilmblatt, Nr. 24, 15.6.1929
Spitzel und Provokateure. In: Tribunal. Illustrierte Justiz-Zeitung, Nr. 6, Juni 1929
Arbeiter, heraus! In: Hamburger Volkszeitung, Nr. 192, 21.8.1929
Fünf Jahre Rote Hilfe Deutschland. In: Hamburger Volkszeitung, Nr. 236, 11.10.1929
Rote Hilfe Deutschlands (Hg.): Urteil gegen die Mai-Mörder. Öffentliche Verhandlung des Ausschusses zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge. Stenographisches Protokoll vom 1. Verhandlungstag nebst Anlagen. Berlin: Mopr-Verlag o.J. [1929]. Online: https://library.fes.de/pdf-files/netzquelle/a80-04553.pdf (1.9.2025)
Film-Kartell "Weltfilm" GmbH.: Nachtrag zur Filmliste. Das Winter-Programm 1930-31. In: Arbeiterbühne und Film. Nr. 10, Oktober 1930 [Reprint]. Köln: Verlag Gaehme Hen-ke 1974, S. 23-31
Karl Wolffsohn (Hg.): Jahrbuch der Filmindustrie 1930. Berlin: Verlag der "LichtBildBühne" 1930
Gertraude Kühn, Karl Tümmler, Walter Wimmer (Hg.): Film und revolutionäre Arbeiterbewegung in Deutschland 1918-1932. II. Band. Berlin: Henschelverlag Kunst und Ge-sellschaft 1975
Jeanpaul Goergen: "Die Wirklichkeit und nichts anderes". Um's tägliche Brot (Hunger in Waldenburg) (D 1929, R: Phil Jutzi). In: Filmblatt, Nr. 19/20, Sommer/Herbst 2002, S. 17-24
"Kampfmai 1929" – Eine Montage des Staatlichen Filmarchivs der DDR von 1970 (2025): https://www.filmportal.de/node/60235/material/2305534
(Jeanpaul Goergen, Oktober 2025)