Veränderte Richtlinien zum Deutschen Filmpreis 2017

Bevor Ende September Kinofilme zum Deutschen Filmpreis 2017 eingereicht werden können, veröffentlicht die Deutsche Filmakademie den Zeitplan sowie die neuen Richtlinien zum Auswahlverfahren 2017.

Beides ist ab sofort auf der Website nachzulesen: http://www.deutsche-filmakademie.de/deutscher-filmpreis/auswahlverfahren.html

Die Neuerungen betreffen vor allem die für die Filmanmeldung relevanten Zulassungskriterien, die aufgrund europarechtlicher Vorgaben modifiziert wurden: Besonders zu beachten ist, dass zukünftig die Filme europäischer Produzent*innen und Regisseur*innen zugelassen werden können, die reguläre Kino-Erstaufführung des Films aber in Deutschland stattfinden muss (zwischen 01.12.2015 und 01.06.2017). Dabei sind Plattformstarts nur noch nach vorheriger Genehmigung zulässig. Die majoritäre finanzielle Beteiligung muss weiterhin durch eine Produktionsfirma mit Sitz in Deutschland gewährleistet sein.

Die Bekanntgabe der Vorauswahl, traditionell im Januar, wird für die Dokumentar-und Kinderfilme bereits im Dezember erfolgen. So kann für die Mitglieder der Deutschen Filmakademie trotz des früheren Termins der Preisverleihung eine ausreichend lange Sichtungszeit gewährleistet werden.

Der Deutsche Filmpreis wird am 28. April 2017 im Palais am Funkturm in Berlin verliehen und im ZDF übertragen. Der Deutsche Filmpreis – die renommierteste und höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film – ist mit Preisgeldern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mio. Euro dotiert und wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der DFA Produktion GmbH.

Weitere Informationen: www.deutscher-filmpreis.de

Quelle: www.deutsche-filmakademie.de