Kulturstaatsminister Bernd Neumann fördert Digitalisierung zum Erhalt nationalen Filmerbes

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Medien des Deutschen Bundestages zur Bewahrung des Filmerbes: "Die Bundesregierung hat das Ziel, unser nationales Filmerbe für die Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu erhalten. Ohne die
Digitalisierung unseres bedeutenden Filmerbes werden wir es künftig in der digitalen Medienwelt
nicht mehr sehen können.

In einem ersten Schritt werden dem Bundesarchiv in diesem Jahr 230.000 Euro für die Digitalisierung
von historischem Filmmaterial zur Verfügung gestellt. Durch das Projekt werden vor allem die
technischen Voraussetzungen für die zeitgemäße Sichtung von altem Filmmaterial im Bundesarchiv
geschaffen und damit künftige Verwendungen in Film- und Fernsehproduktionen ermöglicht. Darüber
hinaus soll mit diesen Mitteln das historische Filmmaterial zum Ersten Weltkrieg digitalisiert
werden, um es zum 100. Jahrestag des Beginns dieses schrecklichen Krieges im Jahr 2014 zur
öffentlichen Nutzung bereitzustellen."

"Als einen weiteren Anschub zur schrittweisen Digitalisierung deutschen Filmerbes werden zusätzlich
schon in diesem Jahr sowohl der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung als auch der DEFA-Stiftung
jeweils 100.000 Euro aus meinem Etat bereitgestellt", fuhr der Kulturstaatsminister fort. "Diese
Stiftungen zur Pflege des deutschen Filmerbes, für die der Bund eine besondere Verpflichtung sieht,
haben wertvolle Filmbestände aus der Vor- und westdeutschen Nachkriegszeit bzw. der ehemaligen
DDR." Darüber hinaus sieht der Kulturstaatsminister allerdings auch die Filmbranche in der
Verantwortung. Wie bei der gemeinsamen Kraftanstrengung zur Digitalisierung der Kinoleinwände
müsste die Filmwirtschaft über die von ihr finanzierte Filmförderungsanstalt einen substanziellen
Beitrag dazu leisten, damit unser Filmerbe in den umgerüsteten Kinos weiterhin gezeigt werden kann.
Der Kulturstaatsminister erklärte mit Blick auf die Novellierung des Bundesarchivgesetzes weiter:
"Der Bund hat beizeiten Vorkehrungen geschaffen, um unsere derzeit laufende Filmproduktion für die
Zukunft zu erhalten. Mit der Verpflichtung zur Hinterlegung sämtlicher geförderter Filme, die seit
2004 besteht, haben wir bereits etwa 80 bis 90 Prozent aller seither hergestellten Filme erfasst.
Um einen vollständigen Überblick der Filmproduktion in Deutschland zu erhalten, werden wir im
Rahmen der zur Zeit laufenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes mit zusätzlichen Mitteln des
BKM zunächst eine Pflichtregistrierung einführen. Im Bundesarchiv werden zurzeit die technischen
Voraussetzungen dafür geschaffen."

Die Novellierung des Bundesarchivgesetzes soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: www.bundesregierung.de