Freigabebegründungen für Kinospielfilme auf der FSK Homepage



Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK in Wiesbaden veröffentlicht seit dem 14. Oktober 2010 kurze Begründungstexte zu den Altersfreigaben für Kinospielfilme.


Die Texte erscheinen zum Starttermin des jeweiligen Kinofilms auf der FSK Homepage
www.fsk.de. Eltern, Kinder und Jugendliche sowie alle Interessierten können sich über die Hintergründe der jeweiligen Altersfreigabe informieren.

Die Jugendministerien der Länder und die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK möchten mit diesem Projekt zur Transparenz im Jugendmedienschutz beitragen.

Seit 1949 leistet die FSK-Altersfreigabe einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für den Jugendschutz bei Filmen, der über Kino und Video hinaus auch im Internet an Bedeutung gewinnt. Die bekannten, für den Kinobesuch von Heranwachsenden und die Abgabe von DVDs relevanten Freigaben (ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 und 18 Jahren) werden in den FSK-Gremien in demokratischer Weise getroffen. Die 260 FSK-Prüferinnen und Prüfer sind frei von Weisungen, jährlich werden etwa 7000 Entscheidungen getroffen. Die Altersfreigaben dienen dem Jugendschutz, sie sind keine Qualitätsurteile oder pädagogische Empfehlungen.

Quelle:
www.fsk.de