Einreichfrist für Deutschen Menschenrechts-Filmpreis noch bis 2. September

Noch bis einschließlich 2. September 2014 können aktuelle Produktionen zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis (DMFP) eingereicht werden. Der Veranstalterkreis hatte Anfang Mai dieses Jahres zum neunten Mal den Wettbewerb um die überzeugendsten deutschsprachigen Filmproduktionen zum Thema "Menschenrechte" ausgeschrieben.

Eingereicht werden können professionelle TV- und Kinoproduktionen aller Genres in den Kategorien Langfilm (keine Begrenzung der Spiellänge), Kurzfilm (maximal 30 Minuten), Magazinbeitrag (maximal 10 Minuten) sowie Produktionen von Studierenden an (Film-)Hochschule/Akademien (maximal 60 Minuten) und Filme von nicht-kommerziell arbeitenden Nachwuchsfilmern/Amateuren (maximal 30 Minuten). Alle Produktionen müssen zwischen 2012 und 2014 fertiggestellt worden sein.

Bis zum 3. November werden die Auswahlgremien und Jurys die besten deutschsprachigen bzw. deutsch untertitelten Produktionen, die sich mit der Idee der Menschenrechte, deren Umsetzung, Schutz und Verletzung im In- und Ausland auseinandersetzen, sichten und prämieren.

Die Preisverleihung zum 9. Deutschen Menschenrechts-Filmpreis findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 6. Dezember 2014 in der Nürnberger Tafelhalle statt.

Informationen zur Auschreibung und Anmeldeformulare unter www.menschenrechts-filmpreis.de

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis zeichnet herausragende Film- und Fernsehproduktionen aus, die Geschichte, Wirkungen und Bedeutung der Allgemeinen Menschenrechte thematisieren. Der Preis wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben und aktuell von 18 Veranstaltern getragen, darunter bundesweit tätige Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, religiöse und kirchliche Organisationen sowie kommunale Einrichtungen. Zudem unterstützen Verbände und Einzelpersonen den Filmwettbewerb.

Quelle: www.menschenrechts-filmpreis.de