Digitalisierung des Filmerbes: Update zur Position des Kinematheksverbunds zum "Förderprogramm Filmerbe" (2020)

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Die Mitglieder des Kinematheksverbundes (KV) – das Bundesarchiv, die Deutsche Kinemathek und das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum – begrüßen die Einrichtung des "Förderprogramms Filmerbe" (FFE) bei der Filmförderungsanstalt (FFA), in welchem seit 2019 finanzielle Mittel der FFA, des Bundes und der Länder zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes beantragt werden können.

 

Viele unserer Anregungen sind in die Ausgestaltung der Richtlinien eingeflossen, so z.B. das "Drei-Säulen-Modell", das die gleichberechtigte Förderung der Digitalisierung aus konservatorischen, kuratorischen und wirtschaftlichen Gründen vorsieht.

Die bisherigen Ergebnisse des Förderprogramms Filmerbe zeigen, dass die Restaurierung und Zugänglichmachung von Filmen der Vergangenheit nun auf eine neue Stufe gehoben wurden, was Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit betrifft. Es wird Früchte tragen, dass nunmehr die Möglichkeit zu einer langfristigen Planung von Maßnahmen zur "Wiederinbetriebnahme" exemplarischer Werke der Filmgeschichte wie zur Wiederaufführung einst populärer und den Filmgeschmack des Landes prägender Werke gegeben ist.

Der KV befürwortet die uneingeschränkte Weiterführung des FFE für den beschlossenen Projektzeitraum von insgesamt zehn Jahren. Die Erfahrungen, die die Filmwirtschaft, die Rechteinhaber und die Filmerbe-Institutionen mit dem Förderprogramm machen, sollen nach drei Jahren in eine Evaluierung und ggf. Optimierung des Programms und seiner Richtlinien einfließen. Der Kinematheksverbund wird bei dieser Evaluierung eine aktive Rolle einnehmen.

Der Kinematheksverbund führt zudem für die FFA zur Unterstützung der Förderung von Digitalisierungen mit kommerzieller Auswertungsperspektive die sogenannte "500er-Liste" fort. In diese können filmhistorisch wertvolle und förderungswürdige Filme aufgenommen werden, die nach den anderen Kriterien dieses Förderungssegments (Filmpreise, Festivalbeteiligungen u.ä.) keine Qualifikationen besäßen, sei es, weil sie vor der Einrichtung von Preisen, Förderungen und Festivals produziert wurden, oder weil sie erst aus heutiger Sicht Bedeutung für die deutsche Filmgeschichte erlangt haben. Die Auswahl der förderungswürdigen Filme erfolgt durch eine unabhängige Jury und führt zu einer rotierenden Liste: Zweimal im Jahr werden bereits geförderte Filme gestrichen und neue können in die Liste aufgenommen werden. Vorschläge zur Neuaufnahme auf die Liste sind an die Stiftung Deutsche Kinemathek zu richten, die die Tätigkeit der Jury für den Kinematheksverbund und für die FFA koordiniert.

Des Weiteren gewährleistet das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum entsprechend der Förderrichtlinie eine umfassende Dokumentation der Ergebnisse des Förderprogramms Filmerbe auf seiner zentralen Internetplattform filmportal.de.

Das Förderprogramm Filmerbe erfüllt den Zweck der Zugänglichmachung von Werken der Filmgeschichte durch ihre Digitalisierung. Wie im Positionspapier des Kinematheksverbunds zur Digitalisierung 2016 bereits angemerkt, bleibt es jedoch Aufgabe der Filmerbe-Institutionen und Archive, die analogen Originale (Ausgangsmaterialien wie Negative, Mischbänder, Referenzkopien und Vorführkopien) auf 35mm- und 16mm-Film zu erhalten und zur Verfügung zu stellen, soweit diese Materialien von ihrem Zustand her eine Benutzung weiter erlauben. Gleichzeitig wächst ihre Bedeutung als Ausgangsmaterial für eine sachgerechte Digitalisierung, die der Nutzung und Langzeitspeicherung dienen wird.

Die Sorge für das analoge Material bleibt den Archiven also erhalten, jedoch sind sie für eine entsprechende Pflege ihrer Bestände nicht so ausgestattet, dass der physische Erhalt der Materialien auf die Dauer als gesichert angesehen werden kann. Gleichfalls ist die Erschließung des Materials, und damit die Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit (und für die Digitalisierung), nur teilweise gegeben und bedarf dringend der Verbesserung. Der Kinematheksverbund verweist auch auf die zukünftig noch wachsende Aufgabe der Langzeitsicherung vor allem digital produzierter, aktueller Filme wie auch von Daten der Retrodigitalisierung. Bei den Vorkehrungen für gute Lagerung, physische Restaurierung, Katalogisierung, inhaltliche Erschließung und Bewertung des zu erhaltenden Materials sind noch erhebliche Desiderate festzustellen.

Für die damit verbundenen Aufgaben ist in den Etats dieser Institutionen bisher nicht ausreichend Vorsorge getroffen worden. Insbesondere das Bundesarchiv, das innerhalb des Kinematheksverbunds die Aufgabe des zentralen Filmarchivs wahrnimmt, sieht sich hier einer Aufgabe gegenüber, die ohne eine deutliche Unterstützung, ohne erhebliche Investitionen bzw. ohne einen regulären Haushaltstitel für ein langfristiges Digitalisierungsprogramm und ohne Aufstockung der Personalstellen kaum bewältigt werden kann.

Quelle: Kinematheksverbund

Das Update des Positionspapiers als pdf

Erste Version des Positionspapiers (2015)