Bundeskulturhaushalt steigt auf knapp zwei Milliarden Euro - Grütters: "Kultur als Motor der Demokratie stärken"

Mit einem Plus von gut 84 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt 2019 steigt der Etat 2020 der Kulturstaatsministerin auf annähernd zwei Milliarden Euro. Das ist das Ergebnis der entscheidenden Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Seit Grütters' Amtsantritt 2013 ist der Kulturhaushalt damit um mehr als fünfzig Prozent gestiegen.

 

Dazu erklärte die Kulturstaatsministerin: "Das kulturelle Erbe stiftet Identität, die künstlerische Avantgarde belebt den demokratischen Diskurs. Mit den kontinuierlichen Etatsteigerungen für Kultur und Medien setzen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein deutliches Zeichen dafür, dass Kunst und Kultur für uns in Deutschland eine Haltung und ein Modus des Zusammenlebens sind. Deshalb wollen wir möglichst vielen Menschen den Zugang zu kulturellen Einrichtungen öffnen und dafür finanzielle Hürden abbauen."

Insgesamt drei Millionen Euro sind bei den Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und beim Deutschen Historischen Museum zusätzlich vorgesehen, um Modelle für einen freien Eintritt einzuführen. Für das Humboldt Forum war der freie Eintritt zur Dauerausstellung bereits zuvor beschlossen worden.

Auch in diesem Jahr ist ein Gutteil der Zuwächse beim Kulturhaushalt für nachhaltige Investitionen in die kulturelle Substanz bestimmt. Diese kommen in ganz Deutschland verschiedenen Kulturorten wie dem Museum für Sepulkralkultur in Kassel, historischen Bauten wie dem St.-Petri-Dom in Schleswig oder dem Münster Bad Doberan und Stätten der deutschen Demokratiegeschichte wie der Frankfurter Paulskirche zugute. Bis zu 37 Millionen Euro stehen darüber hinaus für Denkmalschutzmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.

Zusätzliche Mittel gibt es unter anderem auch für folgende Projekte und Einrichtungen:

Für die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH – hierzu gehören die Berlinale, die Berliner Festspiele einschließlich Martin-Gropius-Bau sowie das Haus der Kulturen der Welt – kommen weitere 6 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Planungen hinzu. Dies geht noch einmal deutlich über die bereits im Regierungsentwurf des Haushalts enthaltene Erhöhung um 3,7 Millionen Euro hinaus und ermöglicht eine nachhaltige, strukturelle Stärkung dieser wichtigen Kulturmarke des Bundes in der Hauptstadt.

Das Gedenken an die – insbesondere jüdischen – Opfer der NS-Diktatur und die Aufarbeitung dieses Teils unserer Geschichte sind bleibende Verpflichtung Deutschlands und werden 2020 weiter gestärkt. Aufwüchse erhalten etwa die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, die Euthanasie-Gedenkstätte Hadamar, die Gedenkstätte Deutscher Widerstand und das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kulturausgaben liegt auch 30 Jahre nach der Überwindung der deutschen Teilung auf Einrichtungen und Vorhaben zur Aufarbeitung des SED-Unrechts, dem Gedenken der Opfer sowie der Erinnerung an den Mut der Menschen in Ostdeutschland, die sich gegen das Unrechtsregime auflehnten. Dazu gehören die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, für die ein Aufwuchs in Höhe von 1 Million Euro gegenüber der bisherigen Planung vorgesehen ist, sowie das Koordinierende Zeitzeugenbüro, die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft oder die Gedenkstätte Point Alpha an der hessisch-thüringischen Grenze.

Für die Digitalisierung, ein zentrales Anliegen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, stehen im Bereich Kultur und Medien nun Mittel in Höhe von bis zu 7,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Initiative Musik erhält für ihre Vorhaben insgesamt über 6,5 Millionen Euro zusätzlich. Davon profitieren unter anderem Auszeichnungen wie der Jazzpreis oder der Popmusik-Preis, Festivals wie c/o pop Köln oder Pop-Kultur Berlin, aber auch der Spielstättenprogrammpreis "APPLAUS" sowie Förderprogramme für technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten oder zur Digitalisierung von Musikclubs.

1,8 Millionen Euro stellt der Bund im kommenden Jahr zusätzlich für den Erhalt schriftlichen Kulturgutes bereit, das in seiner Substanz gefährdet ist. Insgesamt stehen damit 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die jeweiligen Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren.

Die nun beschlossenen Steigerungen ergänzen Aufwüchse, die bereits im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 enthalten waren. Dazu gehören:

* 16 Millionen Euro für das erfolgreiche Programm für Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland, das auf Gesamtdeutschland ausgedehnt und auf insgesamt 20 Millionen Euro verfünffacht wird.
* 15 Millionen Euro zusätzlich für die Deutsche Welle, womit die Gesamtförderung auf 365 Millionen Euro anwächst. Damit wird dieser wichtige Akteur der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit weiter an das Niveau vergleichbarer europäischer Auslandssender herangeführt.
* Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz erhält 2020 weitere 6,8 Millionen Euro, insbesondere für den Bauunterhalt ihrer Gebäude.
* Ebenfalls 15 Millionen Euro gibt es zusätzlich für ein von den Ländern kofinanziertes "Zukunftsprogramm Kino" zur Stärkung und Erhaltung des Kulturorts Kino, damit anspruchsvolle Kinofilme weiterhin auch in der Fläche zu sehen sind.
* Nach der Anlaufphase stehen nun 5 Millionen Euro für das neue BKM-Programm "Jugend erinnert" zur Stärkung der Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft bereit.
* Zur Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit, die weltweit zunehmend unter Druck geraten ist, werden die Mittel für die Medienkompetenz auf 2 Millionen Euro verdoppelt für Maßnahmen zum Schutz journalistischer Arbeit.
* Der Etat der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste mit Sitz in Magdeburg wird um weitere 1,6 Millionen Euro angehoben. Damit fördert sie die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst, aber auch zu Kulturgutverlusten in der ehemaligen DDR sowie verstärkt die Forschung und Projektförderungen zu Kulturgut aus kolonialen Kontexten in Museen und Sammlungen.

Das Haushaltsgesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: www.kulturstaatsministerin.de