Antragsschluss für FFA-Referenzförderung am 31. Januar 2012

Produzenten und Verleiher, die am Referenzmittel-Verfahren 2012 teilnehmen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2012 bei der FFA eingereicht haben.

Dies betrifft sowohl die Referenzförderung für Lang- sowie Kurzfilme als auch die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im Jahr 2013 bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden. Achtung: Bei Kurzfilmen, deren Auswertungszeitraum für Filmfestivals im Jahr 2011 ausläuft, ist der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2011 zu stellen.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen bei: Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Jürgen Schöler, Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

Quelle: www.ffa.de