Der Vierte kommt nicht

Deutschland 1938/1939 Spielfilm

Filme der NS-Zeit sind im Kontext der staatlich beeinflussten Produktion und Rezeption zu sehen. Mehr erfahren »

Inhalt

Drei Freunde warten auf den vierten Mann in ihrem musikalischen Quartett. Als er nicht kommt, gehen sie in seine Wohnung und finden ihn dort erschossen auf. Alle Anzeichen lassen auf Selbstmord schließen. Er war Kassierer in einer großen Stockholmer Bank, weshalb nun der Verdacht entsteht, dass er Unterschlagungen begangen habe. Um den Ruf des Freundes zu wahren, beschließen die drei, seinen Tod selbst aufzuklären. Ihr Verdacht fällt zunächst auf eine verheiratete Frau, mit der ihr Freund ein Verhältnis hatte, aber auch auf einen Maler, der sich verdächtig gemacht hat. Auffällig bemüht beteiligt sich der Direktor der Bank an ihren Ermittlungen, obwohl er von dem Freitod überzeugt zu sein scheint. Doch schon bald entpuppt er sich als Täter. Durch seinen aufwändigen Lebensstil hat er die Bank ruiniert und denjenigen, der ihm auf die Schliche kam, beseitigt. Als die Freunde dem Direktor nahe legen, seinem Leben ein Ende zu machen, versucht der zunächst mit dem Flugzeug zu fliehen, aber stürzt sich dann ins Meer.

 

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Credits

Schnitt

Musik

Darsteller

Alle Credits

Dreharbeiten

    • September 1938 - November 1938: Stockholm
Länge:
2485 m, 91 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.03.1939;
Berliner Erstaufführung (DE): 23.03.1939, Berlin, Tauentzien-Palast

Titel

  • Originaltitel (DE) Der Vierte kommt nicht

Fassungen

Original

Länge:
2485 m, 91 min
Format:
35mm, 1:1,37
Bild/Ton:
s/w, Tobis-Klangfilm
Aufführung:

Uraufführung (DE): 09.03.1939;
Berliner Erstaufführung (DE): 23.03.1939, Berlin, Tauentzien-Palast

Prüffassung

Länge:
2445 m, 89 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 17.12.1942, B.57972, Jugendverbot

Länge:
2433 m, 89 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 14.03.1944, B.60017, Jugendverbot

Länge:
2485 m, 91 min
Prüfung/Zensur:

Zensur (DE): 24.02.1939, B.50729, Jugendverbot / Feiertagsverbot