Förder- und Geschäftsbericht der FFA: 63,0 Mio. Euro für die Filmwirtschaft



Der Kinospielfilm war auch im Jahr 2010 ein wichtiger Schwerpunkt der FFA-Fördertätigkeit, wie der jetzt vorgelegte Bericht belegt. Die FFA hat im Jahr 2010 Fördermittel in Höhe von 55,4 Mio. (Vorjahr 51,5 Mio.) Euro ausgezahlt.


Auf den Bereich der Filmförderung entfielen dabei 32,3 Mio. Euro (30,8 Mio.). Insgesamt hat die FFA zwischen Januar und Dezember die Produktion von 59 Kinospielfilmen (2009: 49) mit 17,6 Mio. Euro (15,5 Mio.) gefördert. Im selben Zeitraum vergab die FFA Referenzmittel in Höhe von rund 12,0 Mio. Euro (10,0 Mio.) an die Produzenten von 98 Kinofilmen (107). Insgesamt standen der FFA im letzten Jahr 63,0 Mio. Euro für die Vergabe von Fördermitteln zur Verfügung.

Zusätzlich zur Produktionsförderung schüttete die FFA im zurückliegenden Geschäftsjahr für die Absatzförderung 15,1 Mio. Euro (18,7 Mio.) aus, darunter 8,9 Mio. Euro (12,7 Mio.) für Medialeistungen, über die Filmstarts im Kino oder auf DVD im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wie auch bei den privaten Fernsehsendern beworben werden. Die deutschen Filmtheater unterstützte die FFA im Jahr 2010 mit 7,7 Mio. Euro (5,3 Mio.), für die Videoprogrammanbieter und Videotheken wurden Fördermittel in Höhe von 7,9 Mio. Euro (7,1 Mio.)bewilligt. Außerdem vergab die FFA in der Drehbuchförderung 947.000 Euro (815.000) für 60 Projekte (37) und förderte 51 (100) neue Kurzfilmprojekte mit rund 527.000 Euro (562.000). Auf den Bereich „Filmberufliche Weiterbildung sowie Forschung, Rationalisierung und Innovation“ entfielen 397.000 Euro, im Rahmen des deutsch-französischen Abkommens vergab die FFA wie im Jahr zuvor rund 1,5 Mio. Euro.

In Folge des Umsatzanstiegs der Kino- und der Videowirtschaft im Jahre 2009 im Vergleich zu 2008 und der daraus resultierenden erhöhten Filmabgabebeträge verzeichnete die FFA im abgelaufenen Geschäftsjahr Einnahmen in Höhe von 84,9 Mio. Euro, 8,8 Mio. Euro mehr als im Jahr davor (76,1 Mio.). Auf Grund der Auseinandersetzungen um das Filmförderungsgesetz (FFG) zahlten einige Kinounternehmen ihre gesetzlich vorgeschriebene Filmabgabe auch 2010 unter Vorbehalt, weshalb diese Mittel nicht für Förderungen zur Verfügung standen. Im Jahre 2010 erhöhte sich deren Anteil auf 17,6 Mio. Euro (13,6 Mio.), die teilweise in die Rücklagen überführt wurden. Die Ausgaben lagen bei insgesamt 72,8 Mio. Euro (65,7 Mio.). Die Steigerung der Ausgaben resultierte aus der Erhöhung der Ausgaben für Förderungsmaßnahmen und der Rücklagen in Höhe von 13,6 Mio. Euro (Vorjahr: 10,3 Mio. Euro).

Der Geschäfts- und Förderbericht 2010 der FFA steht ab sofort unter
www.ffa.de/publikationen als pdf-Datei zum Download bereit.