Filmförderungsgesetz wird novelliert



Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein geändertes Filmförderungsgesetz beschlossen. Dabei geht es vor allem um die Filmabgabe der Fernsehveranstalter.


Der Bund fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft auf der Grundlage des Filmförderungsgesetzes. Die Mittel dafür stammen aus den Abgaben aller Unternehmen, die von Kinofilmen profitieren: den Kinobetreibern, der Videowirtschaft sowie den Fernsehveranstaltern und den Vermarktern von Pay-TV-Programmen.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, das Gesetz in einigen Punkten zu ändern. Im Mittelpunkt steht dabei die Abgabe der Fernsehveranstalter und der Vermarkter von Pay-TV-Programmen. Bisher gilt nur für die Abgaben der Kinobetreiber und der Videowirtschaft ein gesetzlich festgelegter Maßstab. Die Zahlungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter erfolgen nach vertraglichen Regelungen mit der Filmförderungsanstalt.

Das soll sich jetzt ändern. Künftig sollen auch die Abgaben der Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen nach einem gesetzlich festgelegten Maßstab berechnet werden. Er orientiert sich in seiner Höhe an dem Abgabesatz der Kinobetreiber.

Allerdings berücksichtigt der neue Abgabemaßstab, dass die Fernsehveranstalter und Programmvermarkter im Unterschied zu den Kinobetreibern nicht unmittelbar durch die Filmförderungsanstalt gefördert werden. Außerdem erzielen sie nur einen Teil ihrer Einnahmen mit Kinofilmen.

Deshalb soll sich der Abgabemaßstab nach dem Anteil der Kinofilme am Gesamtprogramm bemessen. Maßgeblich sind hierbei - wie bei Kinobetreibern und der Videowirtschaft - alle, also sowohl deutsche wie auch ausländische Kinofilme.

Grund für die Änderung sind verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts. Sie sehen in der derzeitigen Regelung eine Ungleichbehandlung gegenüber den Kinobetreibern und der Videowirtschaft.

Durch die Aufnahme eines gesetzlich geregelten Abgabemaßstabs für alle Einzahler wird die – faktisch bereits bestehende – gerechte Aufteilung nun auch gesetzlich abgesichert. Das geänderte Filmförderungsgesetz soll noch vor der Sommerpause 2010 verabschiedet werden.

Quelle: www.bundesregierung.de