FFA übernimmt Durchführung des neuen Filmförderfonds der Bundesregierung



Die Filmförderungsanstalt (FFA) wird die Durchführung für den neuen Filmförderfonds der Bundesregierung übernehmen. Die bisher als Produktionskostenerstattungsmodell bezeichnete Förderung bedarf noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission und soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.



Das neue Fördermodell sieht für die kommenden drei Jahre jeweils 60 Millionen Euro zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland vor. Nach der Bekanntgabe der vorläufigen Vergabekriterien durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, werden von der FFA derzeit alle Vorbereitungen für den Start des neuen Fördermodells getroffen. Die Projektleitung des Fonds übernimmt ab 1. Dezember 2006 Christine Berg, derzeitige Geschäftsführerin der MSH Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein.

"Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Bundesregierung der FFA mit der Übertragung dieser Aufgabe entgegen bringt. Mit dem neuen Filmförderfonds stehen wir jetzt am Anfang einer für die deutsche Filmwirtschaft ganz großen Chance, die wir zusammen wahrnehmen sollten. Mit Frau Berg als Projektleiterin haben wir eine der erfahrensten Kräfte aus dem Bereich der Filmförderung gewinnen und zurück in unser Haus holen können", so FFA-Vorstand Peter Dinges.

Ab Dezember plant die FFA gemeinsam mit den Länderförderern in den jeweiligen Bundesländern ausführliche Informationsveranstaltungen zu dem neuen Filmfördermodell durchzuführen. Ziel dieser Veranstaltungen soll es sein, die Produzenten rechtzeitig zum Erstantragstermin ausführlich und praxisorientiert mit allen Bewilligungsvoraussetzungen vertraut zu machen.

Aus dem Filmförderfonds ist eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent zu den in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vorgesehen. Erstattungsfähig sind Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von 1 Millionen Euro sowie Dokumentarfilme (200.000 Euro) und Animationsfilme (3 Millionen Euro), die für das Kino bestimmt sind. Voraussetzung für den Erhalt der Produktionskostenerstattung ist u.a., dass mindestens 25 Prozent des Produktionsbudgets in Deutschland ausgegeben werden und der Film einen sogenannten kulturellen Eigenschaftstest erfüllt. Die derzeit noch unter Vorbehalt stehenden Vergabekriterien können unter
www.kulturstaatsminister.de und demnächst auch auf der Website der FFA unter
www.ffa.de abgerufen werden.

Quelle:
www.ffa.de