Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2013

Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird am 17. Oktober 2013 den Deutschen Kurzfilmpreis 2013 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin in Berlin verleihen.

Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilm. Fakultativ kann ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten vergeben werden. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 275.000 Euro verbunden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jury Deutscher Kurzfilmpreis.

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 14. Juni 2013 an folgende Anschrift zu senden:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn

Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar. Änderungen in der Verwaltungspraxis des BKM im Zusammenhang mit dem Deutschen Kurzfilmpreis sind dem unter www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Richtlinien/Filmförderungsrichtlinien) veröffentlichten Informationsblatt zu entnehmen.
 
Quelle: www.kulturstaatsminister.de