Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2010



Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Bernd Neumann, wird am 18. November 2010 den Deutschen Kurzfilmpreis 2010 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hamburg Media School in Hamburg verleihen.


Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Animations-/Experimentalfilm sowie - fakultativ - ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 18. Juni 2010 an folgende Anschrift zu senden:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn

Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter
www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Alle Antragsformulare auf einen Blick/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar.

Änderungen in der Verwaltungspraxis des BKM im Zusammenhang mit dem Deutschen Kurzfilmpreis sind dem unter
www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Richtlinien) veröffentlichten Informationsblatt zu entnehmen.

Quelle:
www.bundesregierung.de