Antragsschluss für FFA-Referenzförderung am 15. März 2012

Filmtheaterbetreiber, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen bis zum 15. März 2012 bei der FFA eingereicht haben.



Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann nicht mehr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.
Nachzuweisen ist für das Jahr 2011 pro Leinwand ein Besuchermarktanteil von mindestens

·    57,75 % für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der EU oder
·    43,60 % für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen) .

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website im Förderbereich "Filmtheater". Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Beate Schönherr, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin. Die Filmtheaterreferenzförderung wurde mit Inkrafttreten des Filmförderungsgesetztes am 1. Januar 2009 neu strukturiert. Danach werden Anreize für ein herausragendes Programm und Abspiel von deutschen als auch europäischen Filmen geschaffen.

Quelle und weitere Informationen: www.ffa.de