Der Herrscher (1936/1937) - Filmanfang

Regie
Produktionsfirma
Tobis-Magna-Filmproduktion GmbH (Berlin) (Herstellungsgruppe Helmut Schreiber)
Rechtsstatus
Quelle
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Kategorie
Filmanfänge

Das Video zeigt die ersten fünf Minuten des Films.

Filminhalt: Der mächtige Industrielle Matthias Clausen sieht sich nach dem Tod seiner Frau mit einer selbstsüchtigen Verwandtschaft konfrontiert, die nur die Erbschaft ihres Vaters im Sinn hat. Während insbesondere der Schwiegersohn Erich Klammroth gegen das Familienoberhaupt intrigiert, findet Clausen in der jungen Sekretärin Inken Peters eine loyale Vertraute und neue Partnerin. Die Familie sieht in ihrer Verbindung erbrechtliche Konsequenzen und versucht Clausen und Peters auseinanderzubringen. Zudem entmündigen sie ihren Vater und Klammroth übernimmt das Clausen-Werk. Doch dieser kämpft weiter, erhält seine Mündigkeit zurück und wird sich seiner Verantwortung gegenüber der „Volksgemeinschaft“ bewusst. Am Ende des Films diktiert Clausen sein Testament, in dem er sein Werk weder Peters noch seiner Familie, sondern dem Staat vermacht.

Das Drehbuch des Propagandafilms "Der Herrscher" beruht auf Gerhard Hauptmanns Drama "Vor Sonnenaufgang" und wurde von Thea von Harbou, einer überzeugten Nationalsozialistin, an die Gesellschaftspolitik des Deutschen Reichs angepasst. Der Schauspieler Emil Jannings war mit der Idee zum Film an den Propagandaminister Goebbels herangetreten. Er bekam die Hauptrolle, in der er eine seiner bekanntesten "Herrscherfiguren" darstellte und wurde daraufhin zu einem der offiziellen Filmschaffenden des NS-Regimes.

"Der Herrscher" ist ein wichtiges historisches Dokument aus der Zeit des Nationalsozialismus. Der Film verherrlicht den Führerkult und propagiert Hitlers wirtschaftspolitische Ideologie – "Gemeinnutz geht vor Eigennutz".

Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.

Quelle: Murnau-Stiftung

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