Der unsterbliche Lump

Deutschland 1929/1930 Spielfilm

Der unsterbliche Lump


Kinematograph, Nr. 45, 22.2.1930


Jetzt kann man nicht mehr vom Zufall oder vom Einzelerfolg reden. Die Kette der zugkräftigen Talkies setzt sich ununterbrochen fort. Nach dem "Liebeswalzer" hat der "Unsterbliche Lump" die Feuerprobe bestanden. Fand starken, nachhaltigen Beifall, obgleich es wieder etwas ganz anderes, anders angefaßtes und anders durchgeführtes Sujet ist. Robert Liebmann und Karl Hartl machten aus der alten Operette von Felix Doermann und Edmund Eysler ein Volksstück mit Gesang und Tanz. Sie legten wenig Wert darauf, daß eine Szene mit der anderen zusammenfließt. Stellten kurz entschlossen, wie es auf der Bühne beim Volksstück ist, die Bilder beinahe ohne Übergang glatt nebeneinander. Erzielten damit Kontraste, die bildwirksam und beachtlich sind. Bei denen das Kinematographische in vielen Fällen die rein dramaturgischen Fehler ausgleicht. (...)

Bezeichnend nicht nur für diesen Film, sondern für Tonfilmwirkungen überhaupt, daß der erste starke Beifall der Steirerkapelle galt, die mit ihren wehenden Federn auf den Hüten und ihrem taktfesten Dirigenten, was den Erfolg angeht, sogar Schmidt-Genter Konkurrenz machen. Höhepunkt außerdem: die Szene in der Wiener Oper bei der Aufführung des "Alpenglühens". Bilder in einem Ausmaß, wie wir es in den größten Erzeugnissen der letzten Jahre kaum sahen. Originell der Bildschnitt. Fein, bis in die letzte Ecke geschickt ausgeleuchtet, die Photographie Karl Hofmanns. Gut gelungen auch die Gesangseinlagen von A. Cavara von der Berliner Staatsoper. Liebenswürdig, anmutig, bildwirksam Liane Haid als Annerl. Bewährt, sympathisch, von überlegener Gestaltungskraft Gustav Fröhlich als Hans Ritter. Geradezu ausgezeichnet in Spiel und Sprache Karl Gerhardt als der Briefträger Reisleitner. Voll Saft und Kraft, gewinnend gut in Sprache und Spiel Hans Adalbert Schlettow. Interessant auch Meinhardt-Jünger in einer ganz kleinen Journalistenrolle. Amüsant der Bürgermeister des berühmten Münchener Weiß-Ferdls. (...)

Rechtsstatus