Mit der Einführung des Gleichstellungsbonus bei der FFA-Referenzförderung setzt die Filmförderung des Bundes ein klares Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit in der deutschen Filmbranche. Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes werden gezielt Förderanreize geschaffen, um die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in filmischen Produktionsstrukturen wirksam zu überwinden.
Filmproduktionen mit Frauen in kreativen Schlüsselpositionen erhalten künftig bei der Zuerkennung von FFA-Referenzmitteln einen Bonus von bis zu 50.000 Euro, der für neue Projekte verwendet werden kann, an denen ebenfalls Frauen in den entsprechenden Verantwortungsbereichen mitwirken.
"Mit dem neuen Gleichstellungsbonus greifen wir gezielt in ein strukturelles Ungleichgewicht ein, das sich seit Jahren hartnäckig hält – kurz: Wir sorgen für mehr Geschlechtergerechtigkeit hinter der Kamera", erklärt FFA-Vorstand Peter Dinges. "Frauen waren in den Positionen Drehbuch, Regie, Produktion, Kamera, Ton und Schnitt lange deutlich unterrepräsentiert, obwohl das Geschlechterverhältnis bei den Absolvent*innen filmbezogener Studiengänge gar nicht so unausgeglichen war. Es mangelte also nicht an Qualifikation – sondern an fairen Zugängen."
Der Gleichstellungsbonus setzt genau hier an. Er bildet einen starken Anreiz für Produzent*innen und Produktionsfirmen, Frauen von Beginn an, also bereits im Stadium der Projektentwicklung und -planung, einzubeziehen und Verantwortung zu übertragen. Erfahrungen mit vergleichbaren Gender Incentives anderer deutscher und europäischer Förderinstitutionen zeigen deutlich, dass die Instrumente wirken – sie verändern Entscheidungsprozesse, öffnen Türen und schaffen nachhaltige Strukturen.
"Geschlechtergerechtigkeit fällt nicht vom Himmel – sie muss politisch gewollt, strukturell abgesichert und konkret gefördert werden", so Peter Dinges weiter. "Mit dem Gleichstellungsbonus übernehmen wir Verantwortung und leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Gleichberechtigung, Sichtbarkeit und Teilhabe von Frauen im deutschen Film. Unser Ziel ist kein kurzfristiger Effekt, sondern dauerhafte strukturelle Verbesserungen in einer Branche, die von Vielfalt lebt."
Der Bonus wird ab sofort in das bestehende Referenzsystem der FFA integriert und ist in den Richtlinien D.1 (Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme), D.2 (Verwendung von Referenzmitteln zur Herstellung neuer programmfüllender Filme) und D.3 (Verwendung von Referenzmitteln für die Vorbereitung neuer programmfüllender Filme) verankert. Er wird Projekten zuerkannt, bei denen zwei der drei Positionen Drehbuch, Regie und Produktion sowie vier weitere (bei Dokumentarfilmen: zwei) der in Richtlinie D.1 definierten leitenden Positionen mit Frauen besetzt sind. Die Höhe des Bonus beträgt 25.000 Euro bei Filmen unter 150.000 Referenzpunkten und 50.000 Euro bei Filmen über dieser Schwelle. Er kommt der ausführenden Produktionsfirma zugute und kann im Zeitraum von drei Jahren nach Zuerkennung ausschließlich für neue Filmprojekte verwendet werden, die ihrerseits eine entsprechende Beteiligung von Frauen aufweisen. Der Nachweis für die Zuerkennung des Gleichstellungsbonus kann bereits in der noch bis zum 1. März 2026 laufenden Antragsfrist für die Referenzfilmförderung 2026 (Produktion Langfilm) erbracht werden.
Die Einführung des Gleichstellungbonus betrifft zunächst nur programmfüllende Filme; eine entsprechende Richtlinienanpassung für die Referenzförderung im Bereich Kurzfilm ist im FFG ebenfalls vorgesehen und wird derzeit erarbeitet.
Quelle: www.ffa.de