Zensurwirrwarr !

Zensurwirrwarr !, Die Filmwelt, 12.Jg., 50, (1918), S. 12-20.

Obwohl die Zensur durch Reichsgesetzgebung aufgehoben sei, würde die Zensur in Württemberg und Bayern weiterbestehen, in Berlin würden Filme auf Antrag zensiert. Aufruf, die unklare Rechtslage zu klären. Schließt mit einigen Aussagen zur Zensur seitens der Filmindustrie, die die Zensur überwiegend befürworten (sic!) und sich teils für eine Selbstzensur der Filmindustrie einsetzen. Nur wenige Stimmen sind für die komplette Abschaffung der Zensur.

Quelle
DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum
Rechtsstatus