Gefangen in der Filmstadt – Zwangsarbeit in den Studios Babelsberg

Dr. Almuth Püschel

 

Vortrag vom 27. Januar 2011 im Filmmuseum Potsdam im Rahmen einer Veranstaltung der Fachhochschule Potsdam und Universität Potsdam, Studiengang Europäische Medienwissenschaft

Die Namen von Sinaida Kamyschalowa, Sofia Romanowitsch, Valentin Adamowitsch, Alexandre Lefevre, Adrianus van Gils und hunderter anderer ausländischer Frauen und Männer wird man auf keinem Filmabspann finden, ihre Arbeitsleistung wird nicht erwähnt und ihre Anwesenheit auf dem Studiogelände in Babelsberg wird auch in der umfangreichen Erinnerungsliteratur über die Kriegsjahre bei der Ufa nicht reflektiert, obwohl ohne sie spätestens seit 1942 die Filmproduktion in den Babelsberger Studios kaum noch abzusichern gewesen wäre.

In Ufa-Akten bin ich auf Deportationslisten sowjetischer Frauen und Kinder und die Einsatzlisten französischer und niederländischer Zwangsarbeiter gestoßen, die in den Studios eingesetzt waren(1). Diese Listen waren der Ausgangspunkt einer Spurensuche zum Thema Zwangsarbeit in Potsdam. Zwangsarbeit gehört zu den Verbrechen der Nationalsozialisten, die lange Zeit nach Kriegsende in Ost wie West nicht in der Öffentlichkeit thematisiert wurden und deren Opfer, von Ausnahmen abgesehen, keinen Eingang in die Gedenkkultur gegenüber Opfern des Nationalsozialismus gefunden hatten. Dabei hätten die Opfer einen anderen Umgang mit ihrer Geschichte verdient.

Zwangsarbeit war ein Massenverbrechen. 14 bis 15 Millionen Menschen mussten in Deutschland zwischen 1938 und 1945 Zwangsarbeit leisten. Die Zwangsarbeiter untergliedern sich in vier große Gruppen.

Die größte Gruppe bilden die zivilen ausländischen Arbeitskräfte, ihre Zahl belief sich auf etwa 7,5 Millionen Menschen. Eine weitere Gruppe bildeten etwa 3 bis 4 Millionen Kriegsgefangene vor allem aus Polen, Frankreich, der UdSSR und nach dem Sturz Mussolinis aus Italien. Zu den Zwangsarbeitern gehörten auch 500 000 KZ-Häftlinge in Deutschland und die europäischen Juden, die sowohl in ihren Heimatländern als auch nach ihrer Deportation nach Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten(2).

Blickt man auf den besonderen Charakter des deutschen Zwangsarbeiterregimes, den der Wirtschaftshistoriker Dietrich Eichholtz herausgearbeitet hat, muss man konstatieren, dass diese Eigenschaften auch auf die Filmindustrie zu übertragen sind.

"Es handelt sich bei der Zwangsarbeit erstens um ein unmenschliches Regime der Verschleppung, Ausbeutung, Diskriminierung und terroristischen Unterdrückung vieler Millionen von ausländischen Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen, zu denen ein erheblicher Teil der Bevölkerung in den besetzten Gebieten gezählt werden muss, nämlich diejenigen, die unter deutscher Aufsicht, Kontrolle und Strafgewalt arbeiten; zweitens um eine rassistische 'Ordnung', in die die Nazis das gesamte ihnen zur Verfügung stehende Arbeitskräftepotential mittels juristischer und terroristischer Gewalt pressten; drittens um die unwürdige, brandmarkende Doppelstellung der deutschen Arbeiter: Einerseits politisch machtlos und wehrlos, als Verkäufer ihrer Arbeitskraft unfrei, dem Kriegsrecht und dem Terror unterworfen, andererseits 'Herrenmenschen', gesetzt über 'Untermenschen', tatsächlich aber nur Obersklaven, Ausbeutungs- und Terroropfer wie gleichermaßen Gehilfen der Ausbeuter und Machthaber; viertens schließlich um jene besondere Form des Massenmords und Genozids, den die Mörder selbst als 'Vernichtung durch Arbeit' bezeichneten." (3) 

Keines der Verbrechen der Nationalsozialisten hat sich so vor Augen aller vollzogen wie die Ausbeutung der ausländischen Arbeitskräfte. Und an keinem anderen Verbrechen partizipierten sowohl Industrie als auch Landwirtschaft, Kleingewerbebetreibende und Handwerker, der öffentliche Dienst, das Gesundheitswesen, Kirchen (4) und private Haushalte und eben auch die Kulturproduktion. Die Forschungen belegen, dass die Unschuldsvermutung außer Kraft zu setzen ist. Es war eine absolute Ausnahme, wenn eine Firma keine Zwangsarbeiter oder/und Kriegsgefangene beschäftigte. Das trifft auch auf die Filmproduktion zu. Die wenigen Quellen belegen, dass in der Filmindustrie ihre Mitarbeiter vom künstlerischen bis technischen Personal in dieses Massenverbrechen involviert waren. Etwa 600 Menschen, die fremde Sprachen sprechen und von denen zwei Gruppen, nämlich Polen und Ostarbeiter, äußerlich gekennzeichnet waren, konnten nicht übersehen werden, zumal diese Arbeitskräfte in der Regel Seite an Seite mit den verbliebenen einheimischen Arbeitskräften arbeiteten.

Der amerikanische Chefankläger im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Jackson bezeichnete Sauckel, den Generalbeauftragten für den Reichseinsatz als den "größten und grausamsten Sklavenhalter seit den ägyptischen Pharaonen" (5).  Zwangsarbeit wurde vor dem Nürnberger Tribunal in zwei Anklagepunkten verhandelt: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zwangsarbeit in der Filmstadt
Während die Verstrickungen der Filmindustrie in die ideologische Stabilisierung des NS-Regimes, in die Disponierung der Bevölkerung für den Völkermord und die Vernichtung der Juden, Kranken und der anderen nicht in das NS-Menschenbild Passenden hinreichend bekannt ist, ist die Beschäftigung von Zwangsarbeitern in der deutschen Filmindustrie bisher kaum thematisiert worden. Es zeigt sich aber, dass sich Zwangsarbeit in der Filmstadt Babelsberg nach den gleichen Regularien vollzog wie in Firmen, die materielle Munition und Kriegsgerät herstellten. Das heißt: Die Mehrheit der Zwangsarbeiter waren in Lagern untergebracht, es erfolgte eine rassistisch determinierte Trennung nach Nationalitäten, auf deren unterster Stufe die so genannten Ostarbeiter standen, insbesondere Russen, Belorussen und Ukrainer. Sie waren ebenso wie die Polen und Juden gezwungen, sich äußerlich zu kennzeichnen.

Den Hintergrund für den Zwangsarbeitereinsatz bei der Ufa bildete wie überall der eklatante Mangel an Arbeitskräften. In der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre stand die deutsche Wirtschaft vor drei gravierenden Problemen: Es fehlte ihr an Devisen, Rohstoffen und Arbeitskräften in der Industrie und Landwirtschaft. Die rasante Aufrüstungspolitik der Nationalsozialisten hatte das Erwerbslosenheer, das die Weltwirtschaftskrise hinterlassen hatte, aufgesogen. Mit einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurden die Rechte der deutschen Arbeitnehmer auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl eingeschränkt. Die allgemeine Dienstpflicht wurde eingeführt, die Beschäftigung von Ausländern wurde diskutiert. Sie hatte vor allem in der Landwirtschaft eine lange Tradition.

Während der Einsatz ziviler Arbeitskräfte durchaus kontrovers diskutiert wurde, bestand über den Einsatz der zu erwartenden Kriegsgefangenen seit 1937/1938 kein Zweifel. Allerdings sollte dieser aus sicherheitspolitischen Bedenken der NS-Führung auf die Landwirtschaft beschränkt bleiben. Im Januar 1939 waren die organisatorischen Vorarbeiten für diesen Einsatz abgeschlossen.(6)

Letztendlich war es der ständige Druck der Wirtschaft, der rassistische Bedenken der NS-Führer zu Fall brachte. Die Zwangsarbeiter wurden einem subtilen System von Sondergesetzen und Verordnungen zur Disziplinierung unterworfen, das durch ein eklatantes West/Ost Gefälle geprägt war. Eigens für die Arbeitskräfte aus Polen und der UdSSR wurden die Polen- und Ostarbeitererlasse herausgeben, die neben der Kennzeichnungspflicht auch die Todesstrafe für Bagatellvergehen vorsahen. Mit Hilfe einer Vielzahl von Unterdrückungsmechanismen wurde der Einsatz der zivilen Zwangsarbeiter in seiner ganzen Monstrosität möglich.

Der Ufa-Vorstand beklagte in den letzten Tagen des Augusts 1939 die Situation hinsichtlich der Arbeitskräfte im Angesicht des bevorstehenden Krieges. Durch den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg war die Ufa im Juli 1939 zu einem wehrwirtschaftlich bedeutsamen Betrieb erklärt worden. Trotz dieser Einstufung wurden durch das zuständige Arbeitsamt Mitarbeiter aus der Ufa zu Gunsten von wehrwirtschaftlichen Betrieben anderer Industrien abgezogen. So wurden beispielsweise 20 technische Spezialisten der Ufa in die Babelsberger Arado-Flugzeugwerke umgesetzt. Auch erfolgte Mobilmachung von Ufa-Mitarbeitern (7). Der Ufa-Vorstand forderte deshalb vom Reichsbeauftragten für die deutsche Filmwirtschaft, bei den zuständigen Arbeitsämtern dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstverpflichtungen von Ufa-Gefolgschaftsmitgliedern in andere Firmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden und bereits vorgenommene rückgängig gemacht werden, so dass das notwendige Personal sichergestellt werden konnte. Unter den eingezogenen Ufa-Mitarbeitern forderte auch der Krieg seinen Tribut. Von Kriegsbeginn bis Ende 1940 waren 53 Ufa-Mitarbeiter gefallen.(8)

Den ersten Hinweis auf den Einsatz von Kriegsgefangenen auf dem Gelände der Ufa gibt eine Gebäudeliste, die mit dem 11. Juli 1941 datiert ist. Unter Nr. 72 findet man eine Kriegsgefangenen-Baracke. Dabei handelt es sich um die Umwidmung einer transportablen Fundus-Baracke.

Laut Ufa-Vorstandsbeschluss vom 11. November 1942 erwarb die Ufa zwei benachbarte Flächen im Umfeld der Rosenstraße / Stahnsdorfer Straße (H. Goeringstraße), unmittelbar am Sportplatz gelegen. Dort hatte die Ufa bereits ein Barackenlager errichtet. Laut einer Lagerzählung innerhalb des Berliner Autobahnrings durch den Generalbauinspekteur für die Reichshauptstadt Berlin Speer bot es Platz für etwa 600 Insassen.

Die ersten Zwangsarbeiter bei der Ufa dürften französische Kriegsgefangene gewesen sein.
Eine Aufstellung der Ufa, die höchstwahrscheinlich dem Jahr 1943 zuzuordnen ist, weist aus, dass in allen wesentlichen technischen Gewerken Zwangsarbeiter beschäftigt wurden.(9)

Eine Aufstellung weist aus, dass 45 Zwangsarbeiter als Beleuchter, 27 als Bühnenarbeiter, weitere 27 zur Instandhaltung der Außengelände, 25 in den Malerwerkstätten, 19 im Baulager, 12 in der Tonwerkstatt, 8 als Dekorateure, 5 im Bereich der Heizung, 5 in der Schlosserei und drei in der Elektrowerkstatt eingesetzt waren.
Dabei handelt es ausschließlich um Männer aus Frankreich und den Niederlanden. Ihr Durchschnittsalter lag bei 24 bis 25 Jahren. Bei den Niederländern dürfte es sich vor allem um Studenten gehandelt haben, die sich nach dem Attentat auf den NS-Statthalter in den Niederlanden Seyß-Inquart geweigert hatten, eine Loyalitätserklärung auf das NS-Regime zu unterzeichnen. Etwa 95 Prozent der Studierenden verweigerten die Unterschrift und wurden zur Arbeit nach Deutschland deportiert. Bei den Franzosen ist davon auszugehen, dass es sich zum einen um Kriegsgefangene und zum anderen um zivile Arbeitskräfte handelte, die durch die Arbeitsverwaltung in Frankreich aus den Betrieben abgezogen und zum so genannten Reichseinsatz verpflichtet wurden. Die im Verlaufe des Krieges immer intensiver und rabiater werdenden Auskämmaktionen in den Betrieben der okkupierten und annektierten Länder hinterließen großen Schaden in der dortigen Wirtschaft und brachten ganze Industriezweige zum Erliegen.

In der Hierarchie der ausländischen Zwangsarbeiter standen die Arbeitskräfte aus Westeuropa, insbesondere aus den Niederlanden an oberster Stelle. Sie konnten sich relativ frei bewegen, wohnten teilweise auch in Potsdam in Privatquartieren, auch wenn dies eigentlich nicht erwünscht war.

Anders gestaltet sich die Situation bei den so genannten Ostarbeitern, die auf der untersten Stufe standen. Namenslisten, die sich in Ufa Vorstandprotokollen fanden, lassen erahnen, wie diese Arbeitskräfte akquiriert wurden. Ehemalige Zwangsarbeiter aus dem Pskower Gebiet, die in Potsdam Zwangsarbeit leisten mussten, zum Teil auch bei der Ufa, erinnern sich übereinstimmend, dass ihre Familien fast vollständig gewaltsam aus den Heimatorten verschleppt wurden. Die Fahrt nach Deutschland wurde zum Trauma ihres Lebens.

Jewgenia Jakolewa Gromowa, geboren 1928:
Der Krieg erreichte uns in der Siedlung Karamyschewo. Vater war an der Front. Mutter erzog uns drei Kinder. Nach einer der üblichen Polizeidurchsuchungen brachte man uns einige Jungen und Mädchen nach Pskow in ein Sammellager. Das war im Herbst 1943. Mein Endpunkt war das Lager Babelsberg. Einige in unserer Baracke arbeiteten ständig auf dem Bau im Kinostudio. Zur Arbeit wurden wir frühmorgens in einer kleinen Kolonne geführt. Wir wurden von einem Polizisten bewacht. Manchmal wurden wir auch mit Autos gefahren. Unsere Nahrung bestand im Wesentlichen aus Spinatbrei oder Rüben, selten aus Kartoffelschalen... Eine Schicht dauerte 12-14 Stunden... Das Lager befand sich in einem kleinen Kiefernwald. Es bestand aus vielen Baracken. Es war von Stacheldraht umgrenzt und in einige Zonen eingeteilt. Diese Zonen waren auch durch Stacheldraht voneinander getrennt. In unserer Zone waren die Leute slawischer Nationalität.

Bei den Ostarbeiterinnen und Ostarbeitern auf den Listen der Ufa handelt es sich mehrheitlich um ganze Familien, die verschleppt wurden. Im Falle der Familie Sawtschenko ergibt sich folgendes Bild: Im Lager der Ufa waren die 1871 geborene Großmutter Maria, deren 1906 geborener Sohn Pjotr, die Schwiegertochter Feodossija und die Kinder Tatjana, 6 Jahre alt, Leon 3 Jahre alt und der Säugling Iwan. Iwan war am 6. Dezember 1943 in Potsdam geboren worden und 6 Tage später hier verstorben. Das Schicksal der Sawtschenkos war kein Einzelfall. Jekatarina und Jakub Prokoschenko aus Orscha verloren im Ufa-Lager ihre beiden Kinder. Galina, am 11. Juni 1941, zehn Tage vor dem Überfall auf die UdSSR in Orscha geboren, starb im November 1943 im Ufa-Lager an Masern. Wladimir, ein Jahr nach dem Tod seiner Schwester geboren, verstarb am Tag nach seiner Geburt im gleichen Lager. Die Aufzählung derartiger Schicksale ließe sich fortsetzen.

Es ist zu konstatieren, dass von allen bisher in Potsdam nachweisbaren Zwangsarbeiterlagern in den Lagern der Arado-Flugzeugwerke und der Ufa die höchste Kindersterblichkeit herrschte. Begraben wurden die Kinder, wie alle toten Zwangsarbeiter, namenlos auf dem Neuen Friedhof in der heutigen Heinrich-Mann-Allee in Reihengräbern.

Wenn die Kindersterblichkeit bei der Ufa genauso verheerend war wie im Lager der Arado, stellt sich die Frage: Waren bei den Ostarbeitern die Verhältnisse genauso schlecht wie bei Arado, wo sich Zwangsarbeiter Hilfe suchend an die Deutsche Arbeitsfront wandten und wo es daraufhin zu Ermittlungen gegen das deutsche Wachpersonal kam? Es stellt sich auch die Frage, ob man in einem Kulturbetrieb, wie der Ufa, menschlicher mit Zwangsarbeitern umging als in anderen Bereichen der Kriegswirtschaft. Die bisherigen Quellen beantworten diese Fragen nicht. Die Erinnerungen der Ostarbeiterinnen geben aber berechtigten Anlass zu Zweifeln. Generell wurden Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen zu den schmutzigsten und gefährlichsten Arbeiten herangezogen. Das galt auch für die Filmindustrie.

Neben den bereits benannten Franzosen, Niederländern, Ostarbeitern und Ostarbeiterinnen besagen die spärlichen Quellen, dass auch Polinnen bei der Ufa zum Einsatz kamen.

Allein die Tatsache, dass das Lager am Sportplatz, das eine Kapazität von 600 Plätzen hatte, voll belegt war, zeigt die Dimension des Zwangsarbeitereinsatzes. Daneben hatte die Ufa, wie aus Erinnerungen von Zwangsarbeitern hervorgeht, auch in anderen Lagern Zwangsarbeiter untergebracht. 

Dass sich Zwangsarbeit in der Filmstadt nicht von der Situation in anderen Unternehmen unterschied, zeigt auch, dass für bestimmte Arbeiten Firmen beschäftigt wurden, die die Arbeiten von KZ-Häftlingen verrichten ließen. So wurden im Auftrag der Ufa durch die Berliner Baufirma Polensky auf dem Ufa-Gelände 1944 Bunkeranlagen errichtet. Die Firma Polensky setzte dafür Häftlinge des KZ Sachsenhausen, die in einem Außenkommando auf dem Gelände des Präsidiums des DRK interniert waren, ein.

Die Zwangsarbeit in der Filmstadt und ihr Ausmaß waren von der gleichen monströsen Normalität wie in allen anderen Bereichen des Lebens zwischen 1940 und 1945. Jedem, auch dem historisch nicht versierten Zeitgenossen ist mehr oder weniger bekannt, dass die Ufa-Produktion u.a. Komödien, Melodramen und Propagandafilme waren, also die Welt des schönen Scheins und der Manipulierung. Diese Welt des schönen Scheins, der Illusionen und der ideologischen Manipulierung beruhte seit 1942 auf unterschiedlichste Weise auf dem schamlosen Einsatz und der Ausbeutung von Zwangsarbeitern aus West- und Osteuropa, wobei der Einsatz vor der Kamera, wie z.B. im Fall des Films "Germanin" zu den Ausnahmen gehörte.

Unabhängig davon, wie letztendlich der generelle Umgang mit den Zwangsarbeitern war, bleibt die Ungeheuerlichkeit, dass Menschen aus fast ganz Europa zur Arbeit in jenes Land verschleppt, erpresst oder durch rigide Arbeitsgesetzgebung gezwungen wurden, dessen arbeitsfähige Männer und Frauen die Heimatländer der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen verwüsteten.

 

(1) Barch Berlin, Rep 109 II , Nr. 49.
(2) Ulrich Herbert: Rückkehr in die blühende Völkergemeinschaft. Wie die Bundesrepublik seit ihrer
Gründung mit Entschädigungsleistungen für NS-Opfer umging, in: Berliner Zeitung, 55. Jg. 2000,
Nr. 36 vom 12./13. Februar.
(3) Dietrich Eichholtz: Zwangsarbeit in der deutschen Kriegswirtschaft. Unter besonderer Berücksichtigung der Rüstungsindustrie, in: Ulrike Winkler (Hg.): Stiften gehen. NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte, Köln 2000, S. 10f.
(4) Vgl. hierzu: Zwangsarbeit für Kirche und Diakonie 1939-1945. Zwischenberichte, in: Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, Archivbericht Nr. 12/13, S.5-40.
(5) Zitiert nach: Manfred  Weißbecker: Fritz Sauckel, in: Stufen zum Galgen. Lebenswege vor den
Nürnberger Urteilen, hrsg. V. Kurt Pätzold und Manfred Weißbecker, Leipzig 1996, S. 329.
(6) Siehe zu den Diskussionen und den Hintergründen für den „Reichseinsatz“ Ulrich Herbert: Fremd-arbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999.
(7) Barch Berlin, Rep 109 I 1033c.
(8) Siehe: Sozialbericht der Ufa 1940/41.
(9) Barch, Rep. 109, II Nr. 49

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