Die Oscar-Regeln für den besten internationalen Film haben sich geändert. German Films informiert über die Regularien zur Einreichung für die Auswahl des deutschen Oscar-Beitrags.
Auswahl des deutschen Beitrags
Nach den neuen Regeln der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) qualifizieren sich Filme in dieser Kategorie über zwei Wege:
Option A: Das nationale Auswahlkomitee schickt einen Film ins offizielle Rennen.
Option B: Gewinn des Hauptpreises bei einem der folgenden internationalen Filmfestivals:
• Berlinale (Goldener Bär)
• Busan (Best Film Award)
• Cannes (Goldene Palme)
• Sundance (World Cinema Grand Jury Prize)
• Toronto (Platform Award)
• Venedig (Goldener Löwe)
Darüber hinaus wird auf der Oscar®-Statuette fortan der Name der Regisseurin oder des Regisseurs sowie der Filmtitel stehen und nicht mehr hauptsächlich das Land oder die Region.
Informationen und Regularien zu Option A:
German Films ruft die Rechteinhaber von Filmen zur Teilnahme an der Auswahl eines deutschen Beitrags zum 99. OSCAR® - Wettbewerb in der Kategorie International Feature Film (Spielfilm, Animationsfilm, Dokumentarfilm) auf. Nach den Regeln der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) sind grundsätzliche Zulassungsvoraussetzungen eines Films:
1. Kommerzielle Erstauswertung des Films im Kino in Deutschland oder einem anderen Land (außer USA) zwischen 01.10.2025 – 30.09.2026 in einem öffentlichen Filmtheater und in einem traditionell üblichen Vorführrhythmus (bei marktüblichem Entgelt und Werbung) an mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen. Die Vorführformate umfassen: 35 mm, 70 mm, DCP. Eine kommerzielle Auswertung im o.g. Zeitraum in den Vereinigten Staaten ist nicht erforderlich. Der Film benötigt keinen US-Verleih. Eine vorherige digitale Auswertung ist nicht gestattet.
2. Die Originalfassung des Filmes muss mehr als 50% nicht englische Sprache(n) umfassen, d.h. der Film muss NICHT überwiegend in der deutschen Sprache gedreht worden sein, sondern darf jede andere Sprache oder Kombination von Sprachen beinhalten.
3. Die kreative Kontrolle des Films muss mehrheitlich und nachweislich von Filmschaffenden mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder mit Flüchtlings-/Asylstatus ausgeübt worden sein.
4. Der Film muss über gut lesbare und korrekte englische Untertitel verfügen und in 35 mm, 70 mm oder DCP- Format vorliegen, unabhängig davon, in welchem Format er im deutschen Kino gelaufen ist.
5. Mindestlänge: 40 Minuten
6. Der Film muss allen Mitgliedern der Academy nach der offiziellen Bekanntgabe im geschützten digitalen "Vorführraum" der AMPAS elektronisch zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen zu den AMPAS-Regularien sind hier erhältlich. Das deutsche Auswahl-Komitee sichtet die Filmeinreichungen am 24. + 25. August 2026 in München. German Films meldet AMPAS den Film. Die kompletten Einreichunterlagen müssen AMPAS bis spätestens 30. September 2026 vorliegen.
Die fünfzehn Titel umfassende Shortlist der Kategorie "International Feature Film" wird am 15. Dezember 2026 veröffentlicht. Die Oscar®-Nominierungen werden am 21. Januar 2027 bekannt gegeben. Die Oscar®-Preisverleihung findet am 14. März 2027 im Dolby® Theatre in Hollywood statt.
Quelle: www.german-films.de/