Der Zensur ist tot- es lebe die Zensur !

Der Zensur ist tot- es lebe die Zensur !, Der Kinematograph, 623, (1918), S. 17-18.

Die Abschaffung der Zensur stelle Filmemacher vor die Frage, was derzeit erlaubt sei und was nicht. Es solle keine Zensur mehr stattfinden, jedoch könne ein Filmemacher im Zweifel von einem Ehrenrat, bestehend aus Film-und Theaterfachleuten, darüber entscheiden, ob der Film strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könne.

Quelle
DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum
Rechtsstatus