Die FFA hat im zurückliegenden Jahr 2011 Fördermittel in Höhe von 73,5 Mio. Euro (Vorjahr 63,7 Mio.) bewilligt.
Auf den Bereich der Filmförderung entfielen dabei 34,4 Mio. Euro, davon 17,6 Mio. in der Produktionsförderung von 55 Kinofilmen sowie 13,8 Mio. Euro in der Referenzförderung für die Produzenten von 80 Kinofilmen. Damit war die Produktionsförderung deutscher Filme auch im Jahr 2011 ein wichtiger Schwerpunkt der FFA-Fördertätigkeit, wie der jetzt vorgelegte Geschäfts- und Förderbericht 2011 belegt. Von den 212 deutschen Produktionen, die im Vorjahr in die Kinos kamen, waren im Übrigen 42 Prozent von der FFA gefördert - die insgesamt 94 Prozent aller Kinobesucher von deutschen Filmen des letzten Jahres erreicht haben. In der Filmtheaterförderung wurden Fördermittel in Höhe von 16,9 Mio. Euro bewilligt, darunter 5,5 Mio. Euro für die im Februar 2011 angelaufene Digitalisierungsförderung.
Darüber hinaus bewilligte die FFA im zurückliegenden Geschäftsjahr für die Absatzförderung Mittel in Höhe von 18,4 Mio. Euro, darunter 8,9 Mio. Euro für Medialeistungen, über die Filmstarts im Kino oder auf DVD im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wie auch bei den privaten Fernsehsendern beworben werden. Für die Videoprogrammanbieter und Videotheken wurden Fördermittel in Höhe von 8,7 Mio. Euro vergeben. Außerdem förderte die FFA 47 Anträge in der Drehbuchförderung mit 843.000 Euro und 68 neue Kurzfilmprojekte mit rund 751.000 Euro.
Auf der Einnahmen-Ausgabenseite führte die Umsatzentwicklung in der Filmwirtschaft im Jahre 2010 zu einer Reduzierung der Filmabgabe an die FFA im Jahr 2011. Dennoch stiegen die Einnahmen der FFA in Höhe von 96,2 Mio. Euro im Vergleich zu 2010 (84,9 Mio. Euro) um rund 11,3 Mio. Euro an. Grund war die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 19,5 Mio. Euro für die Kinodigitalisierungsförderung und die Kinoinvestitionsförderung. Nach der am 23. Februar 2011 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesenen Klage hatte der BKM am 11. November 2011 die FFA ermächtigt, die in Folge der Auseinandersetzung um das FFG unter Vorbehalt gezahlten Abgaben nicht mehr der Rücklage zuzuführen sowie die in den Vorjahren gebildeten Rücklagen sukzessive in den Förderkreislauf wieder einzugliedern.
Die Ausgaben lagen bei 65,7 Mio. Euro insgesamt um 7,1 Mio. Euro unter denen des Vorjahres (72,8 Mio. Euro). Die Verringerung resultierte im Wesentlichen aus der aus der Entscheidung des BKM, wonach im Vergleich zu 2010 (13,6 Mio. Euro) keine Rücklagen mehr zu bilden waren. Die Ausgaben für Förderungsmaßnahmen in Höhe von 61,4 Mio. Euro, die auch Fördermaßnahmen aus den Vorjahren einschließen, lagen - im Wesentlichen aufgrund der Aufwendungen für die Digitalisierungsförderung - um 7,0 Mio. Euro höher als im Jahr zuvor (55,4 Mio. Euro).
Quelle: www.ffa.de