FFA-Unterkommission Filmabspiel vergibt 3,1 Mio. Euro Förderung



Die FFA-Unterkommission Filmabspiel erweitert ihre Spruchpraxis und fördert künftig auch solche Modernisierungsvorhaben, die im Umfeld der Kinodigitalisierung stehen.


Diesen Beschluss fasste das Gremium auf seiner jüngsten Sitzung am 26. August in Berlin und folgte damit einer entsprechenden Entschließung des FFA-Verwaltungsrates. Unabhängig von der bereits erfolgreich angelaufenen Digitalisierungsförderung für Kriterienkinos können Filmtheaterbetreiber nun auch Fördermittel für unterschiedliche Investitionsvorhaben beantragen, die im Umfeld der Digitalisierung anfallen. Im Einzelnen betrifft dies folgende Maßnahmen:

• Klimatisierung des Vorführraums
• Vergrößerung/Veränderung des Projektionsfensters
• Elektro- und Kabelarbeiten bauseits
• Silberleinwand/Gummispanner etc.
• Library Server/Smart Jog
• Dolby Prozessor, sofern nicht bereits im Rahmen der Filmtheaterdigitalisierungsverordnung gefördert)
• digitale Projektionstechnik, sofern sie als Bestandteil einer Neuerrichtung, Erweiterung oder Neueröffnung sachlich erforderlich ist

Darüber hinaus vergab die Kommission auf ihrer 143. Sitzung insgesamt 3.135.051 Euro an Fördermitteln. Unter Vorsitz von Catherine Laakmann lagen der Kommission 89 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 81 positiv beschieden wurden, in drei Fällen als Nachbewilligung. Die Förderungshilfen wurden in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen gewährt. Des Weiteren wurden zwei Anträge auf Teilerlass von Altdarlehen dem Grunde nach positiv entschieden. Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 318.000 Euro. Außerdem entschied der Vorstand der FFA positiv über 20 Anträge auf Förderung des Abspiels von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino sowie über fünf Anträge auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen. Insgesamt wurden damit Zuschüsse in Höhe von 36.766 Euro bewilligt.

Die nächste Sitzung der Unterkommission Filmabspiel findet voraussichtlich am 23. November 2011 statt. Antragsfrist für diese Sitzung ist der 30. September 2011.

Quelle:
www.ffa.de