Deutscher Hörfilmpreis für "Wer wenn nicht wir"

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat in Berlin gestern zum zehnten Mal besonders gelungene Hörfilme ausgezeichnet. Bei der Preisverleihung forderte Kulturstaatsminister Bernd Neumann mehr barrierefreie Filme.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, nicht nur gesprochene Dialoge zu hören, sondern Filme als Ganzes zu erleben. Deshalb sind Hörfilme mit zusätzlichen akustischen Bildbeschreibungen versehen. In knappen Worten erläutern sie die Handlung und informieren zum Beispiel über Gestik, Mimik und Ausstattung. Die sogenannte "Audiodeskription" wird in den Dialogpausen eingesprochen.

Um die Herstellung solcher Hörfilmversionen zu unterstützen, hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. vor zehn Jahren den Deutschen Hörfilmpreis ins Leben gerufen. Mit ihm werden jedes Jahr besonders gelungene Hörfilm-Produktionen ausgezeichnet.

Prämiert wurden in diesem Jahr der Kinofilm "Wer wenn nicht wir" von Andres Veiel und der ZDF-Krimi "Bella Block - Stich ins Herz". Der Sonderpreis der Jury ging an den Dokumentarfilm "Chandani und ihr Elefant". Den Publikumspreis erhielt der Dokumentarfilm "Der mit den Fingern sieht" über den blinden Maler Eşref Armağan.

Durch den Preis habe der Verband dafür gesorgt, dass das Thema "Hörfilm" in der Öffentlichkeit stärkere Beachtung finde, freute sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann gestern bei der Preisverleihung in Berlin. Dennoch gebe es trotz erheblicher Fortschritte immer noch zu wenig barrierefreie Filme. Neumann appellierte in diesem Zusammenhang an die privaten Sender, Hörfilme zu einem Teil ihres Programms zu machen.

Der Bund setzt sich dafür ein, dass mehr Kinofilme mit Audiodeskription versehen werden. Das habe – so Neumann – allerdings immer noch nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. "Darum habe ich die Filmförderungsanstalt gebeten zu prüfen, ob noch vor der erneuten Novellierung des Filmförderungsgesetzes im kommenden Jahr die Möglichkeit besteht, die Herstellung einer barrierefreien Fassung als Förderbedingung in die Richtlinien der FFA aufzunehmen", erklärte er.

Zusätzlich würden die Richtlinien des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) so überarbeitet, dass die Herstellung von barrierefreien Fassungen als zwingende Fördervoraussetzung aufgenommen werde, versicherte Neumann weiter.

Quelle: www.bundesregierung.de

Weitere Informationen: www.deutscher-hoerfilmpreis.de