Die falsche Braut
Es gibt für den Bauer Aßbichler nur einen Ausweg, um seinen Hof vor dem Ruin zu retten: er muss seinen Sohn Toni mit der hübschen Rosl verheiraten, der Tochter des reichen Bauern Pius Mang. Der will seine werte Tochter allerdings einem wohlhabenden Mann anvertrauen, deshalb muss dem Aßbichler-Hof mit geliehenem Vieh und notdürftig aufpolierter Erscheinung der Anschein eines großbäuerlichen Guts gegeben werden. Pius Mang ist denn auch hellauf begeistert und wird sich mit dem alten Aßbichler schnell einig über die geplante Hochzeit.
Rosl und Toni sind derweil nicht sehr begeistert von der Vorstellung, als "gute Partie" verheiratet zu werden. Da muss schon der alte Tandelsepp ein wenig Amor spielen – er hat sich als Aßbichlers Haushälterin verkleidet und stiftet in seinem Übereifer einige Verwirrung. Nicht nur das: der alte Pius Mang ist ganz angetan von der resoluten "Dame" und spielt schon bald mit dem Gedanken an eine Doppelhochzeit.
Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Schnitt
Musik
Darsteller
- Sepp Tandel, genannt Tandelsepp
- Bauer Korbinian Aßbichler
- Sohn Toni Aßbichler
- Tochter Rosl Mang
- Bauer Pius Mang
- Hauserin
- Anderl
- Cilly
- Hacklbauer
Alle Credits
Regie
Drehbuch
Kamera
Standfotos
Bauten
Kostüme
Schnitt
Ton
Musik
Darsteller
- Sepp Tandel, genannt Tandelsepp
- Bauer Korbinian Aßbichler
- Sohn Toni Aßbichler
- Tochter Rosl Mang
- Bauer Pius Mang
- Hauserin
- Anderl
- Cilly
- Hacklbauer
Produktionsfirma
Herstellungsleitung
Aufnahmeleitung
Erstverleih
Dreharbeiten
- 23.10.1943 - Januar 1944: Zell am See
FSK-Prüfung (DE): 26.01.1951, 02938, Jugendfrei / nicht feiertagsfrei;
FSK-Prüfung (DE): 08.05.1969, 02938 [6. FSK-Prüfung]
Uraufführung (DE): 03.03.1945, München
Titles
- Verleihtitel Die falsche Braut aus Oberbayern
- Originaltitel (DE) Die falsche Braut
- Arbeitstitel Da stimmt was nicht
Versions
Original
FSK-Prüfung (DE): 26.01.1951, 02938, Jugendfrei / nicht feiertagsfrei;
FSK-Prüfung (DE): 08.05.1969, 02938 [6. FSK-Prüfung]
Uraufführung (DE): 03.03.1945, München
Prüffassung
Zensur (DE): 21.08.1944, B.60509, Jugendverbot