Deutsche Filmakademie fordert neue Filmförderabgabe



Am Ende der Mitgliederversammlung der Deutschen Filmakademie am 17. November 2007 verabschiedeten die Mitglieder eine Resolution mit der Forderung einer Filmförderabgabe aller Nutzer des deutschen Kinofilms.



Darin fordert die Deutsche Filmakademie alle Vertreter der deutschen Medienpolitik auf Landes- wie auch auf Bundesebene auf, sowohl im FFG wie auch in den Rundfunkstaatsverträgen und allen anderen Lizenzierungs- und Genehmigungsverfahren eine auf den Gesamtumsatz bezogene 3 % Filmabgabe als Pflichtabgabe für den deutschen Kinofilm einzuführen.

Begründet wird die Forderung mit dem Aufkommen neuer Verwertungsformen. So heißt es in der Resolution: "Wir, die Initiatoren und Künstler des so genannten Contents, der erst die vielen Kabel, Sender und Plattformen möglich macht, sind in Deutschland immer weiter von den dringend notwendigen, in anderen europäischen Ländern wie z.B. Frankreich längst üblichen Finanzierungsmöglichkeiten entfernt. Und wenn die großen Telekommunikationskonzerne in einer Unmenge von Tageszeitungsanzeigen für schnellen Internetzugang mit der "äußerst günstigen" Möglichkeit der Spielfilmbeschaffung werben, dann sehen wir wie unsere Rechte verstanden werden: kostenloses Vergnügen, deren Urheber man mit Missachtung strafen darf."

Die Abgabe solle durch eine Art Verwertungsgesellschaft erhoben und dann den verschiedenen Institutionen wie z.B. der FFA zur Unterstützung der deutschen Kinokultur zugeführt werden.

Quelle:
www.deutsche-filmakademie.de