Lena Stein-Schneider

Weitere Namen
Helene Meyerstein (Geburtsname)
Musik
Leipzig München

Biografie

Lena Stein-Schneider wird am 5. Januar 1874 in Leipzig als Helene Meyerstein geboren und wächst als siebtes von acht Kindern eines jüdischen Wollhändlers auf. Bereits mit fünf Jahren gibt sie als musikalisches Wunderkind ihr erstes öffentliches Konzert am Leipziger Konservatorium, wo sie Gesang und Klavier studiert. 1892 heiratet sie den Berliner Kaufmann Alfred Schneider, mit dem sie vier Kinder bekommt. Dennoch setzt sie ihr Studium fort (Gesang, Kontrapunkt und Komposition). Ihren Künstlernamen nimmt sie um 1906 an.

1900 gründet sie in ihrer Wohnung einen eigenen Musiksalon, der sich zu einem kulturellen Treffpunkt des Berliner Großbürgertums entwickelt. 1909 feiert sie mit der Operette Der Luftikus ihren ersten großen Bühnenerfolg, dem viele weitere folgen. Stein-Schneider schreibt neben Operetten auch Tanz- und Unterhaltungsmusik sowie Lieder, die für Werbezwecke aber auch im Film eingesetzt werden, so zum Beispiel im Zweiteiler "Der Kampf um die Ehe" (1919, Willy Zeyn Sr.). Sie dirigiert häufig selbst und tritt als Pianistin auf. Ihre Werke erscheinen bei allen großen Verlegern, was ihr ein regelmäßiges Einkommen durch Tantiemen sichert.

In den 1920er Jahren unternimmt sie Konzertreisen durch Europa und die USA. 1925 wird ihr Singspiel "Composer’s Dream" in New York uraufgeführt. Die Begegnung mit dem Rubinstein Women’s Choir inspiriert sie zur Gründung einer Berliner Zweiggruppe, die zu einer wichtigen Plattform für musikalischen Nach wuchs wird.

Das NS-Regime beginnt sofort mit der systematischen Ausgrenzung von Stein-Schneider und der Vernichtung ihres Werkes. Schon 1933 werden Club und Chor verboten, 1935 verweigert ihr die Reichsmusikkammer die Aufnahme – das Berufsverbot nimmt der Familie das einzige Einkommen, da Alfred bereits am 23. März 1923 verstorben war. Ihr Vermögen wird beschlagnahmt und sie verliert ihre Wohnung. Nachdem sie eine Zeit lang bei ihrem Schwiegersohn untertauchen kann, wird sie am 6. August 1942 als "Volljüdin und Sternenträgerin" aufgegriffen und am 14. August im Alter von 68 Jahren in das KZ Theresienstadt deportiert. Dort erleidet sie durch anhaltende Misshandlungen bleibende körperliche und seelische Schäden.

Am 7. Februar 1945 wird Stein-Schneider im Rahmen der Vereinbarung Himmler-Musy als eine von nur 1.200 Personen aus Theresienstadt in die Schweiz gerettet. Zum Zeitpunkt der Befreiung wiegt sie nur noch 36 Kilo und ist infolgedessen arbeitsunfähig. Die Tantiemen für ihr Werk sind auf 150 DM Alterssold seitens der Versorgungsstiftung der Deutschen Komponisten eingebrochen.

Anfang der 1950er Jahre kehrt Stein-Schneider nach Berlin zurück, weil ein Wohnsitz in Deutschland notwendig ist, um "Wiedergutmachung" durch das Bundesentschädigungsgesetz zu erlangen. Sie macht Ansprüche für diverse erlittene Schadensarten geltend, wird aber in den meisten Fällen mit Beträgen abgespeist, die ihre Existenz weiterhin prekär sein lassen. Die Büros der GEMA waren 1945 bei einem Brand vernichtet worden, das Finanzamt konnte ebenfalls keine Unterlagen liefern. Entsprechend war z. B. der "Schaden im beruflichen Fortkommen" in weiten Teilen "nicht nachweisbar". Im März 1956 wird ihr rückwirkend ab 1953 eine Rente von 475,20 DM zugestanden. Erst Ende Juni 1957 erhält sie schließlich 44.954,74 DM als Ausgleich für den "Schaden an Eigentum und Vermögen". Schon ein Jahr später, am 17. Juni 1958, verstirbt sie. (bk)

Wo nicht anders angegeben, entstammen Zitate in diesem Text der Entschädigungsakte von Lena Stein-Schneider (unter dem Namen Helene Stein (Schneider)). In: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Entschädigungsbehörde Berlin, BEG-Akte Reg. Nr. 22 474.

Quelle:

Berten, Daria; Haupts, Annika; Heizmann, Anna; Jaspers, Kristina (Hg.): Weimar, weiblich. Filmpionierinnen des Kinos der Moderne (1918-1933). München: Edition text+kritik 2025 (Film Erbe, Bd. 7).