"Über die Weiterbeschäftigung von jüdischen Mitarbeitern und Angestellten"

 

Niederschrift der Ufa-Vorstandssitzung vom 29. März 1933


Mit Rücksicht auf die infolge der nationalen Umwälzung in Deutschland in den Vordergrund getretene Frage über die Weiterbeschäftigung von jüdischen Mitarbeitern und Angestellten in der Ufa beschließt der Vorstand grundsätzlich, daß nach Möglichkeit die Verträge mit jüdischen Mitarbeitern und Angestellten gelöst werden sollen. Es wird ferner beschlossen, zu diesem Zweck sofort Schritte zu unternehmen, die die Auflösung der Verträge der einzelnen in Betracht kommenden Personen zum Ziele haben.

Jedes Vorstandsmitglied soll die Entscheidung darüber treffen, welche Mitarbeiter und Angestellten in seinem Ressort sofort zu entlassen und welche im Wege eines langsamen Abbaues aus den Diensten der Ufa auszuscheiden sind. Fälle, die Härten aufweisen, sollen schonend behandelt werden. Gehaltsauszahlungen nach erfolgten Kündigungen sind mit Herrn Klitzsch zu besprechen.

Im einzelnen wurden noch folgende Beschlüsse gefaßt:

a) Charell-Vertrag

Es herrscht Einigkeit darüber, daß unter den obwaltenden Verhältnissen insbesondere der Vertrag mit Charell als Regisseur und Drehbuchbearbeiter des in der Pommer-Produktion vorgesehenen, den Odysseus-Stoff behandelnden Films sofort zur Auflösung gebracht werden muß, da die Persönlichkeit Charells nicht nur der Herstellung des Films hinderlich im Wege stehen, sondern vor allen Dingen die Auswertung des Films auf erhebliche Widerstände bei dem nationalen deutschen Publikum stoßen wird. Der Vorstand bittet die Herren Dr. Donner und Dr. von Boehmer, die juristische Seite der Aufhebung des Vertrages mit Charell unter bester Wahrung der Interessen der Ufa zu unternehmen.

Die Mitarbeiter Charells an dem Drehbuch, die Herren Schulz und Stemmle, sollen davon in Kenntnis gesetzt werden, daß eine Weiterarbeit an dem Drehbuch nicht stattfindet. Ihr Vertrag soll mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse aufgehoben werden.

b) Erich Pommer

Ferner wird beschlossen, den Vertrag mit Pommer ebenfalls mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit, bei den gegenwärtigen Verhältnissen die von ihm hergestellten Filme zu realisieren, zur Auflösung zu bringen. Der in seiner Produktion vorgesehene Film Walzerkrieg, dessen Drehbuch bereits vorliegt, soll hergestellt werden. Der Film Ljubas Zobel wird aufgegeben. Herr Correll wird gebeten, durch persönliche Rücksprache mit Herrn Pommer die Angelegenheit zu erledigen.

c) Regisseur Erich Engel

Mit Rücksicht auf die von Herrn Wendhausen gemachten Mitteilungen über Äußerungen des Herrn Engel, die sich gegen die Beschäftigung von Christen während seiner Tätigkeit am Deutschen Theater richteten und die ihn als krassen Kommunisten erscheinen ließen, soll sein Vertrag aufgehoben werden. Zuvor soll jedoch Herr Wendhausen über die Richtigkeit seiner Äußerungen nochmals befragt werden.

d) Werner Richard Heymann

Mit Rücksicht auf den anständigen Charakter von Werner R. Heymann und auf die Tatsache, daß er als Frontsoldat den Krieg mitgemacht hat beschließt der Vorstand, sich bei der Regierung für seine Weiterverwendung in den Diensten der Ufa einzusetzen, zumal er getauft ist und dem evangelischen Glaubensbekenntnis angehört.

e) Robert Liebmann

Der Vorstand beschließt, sich von Robert Liebmann mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse zu trennen. Herr Correll wird gebeten, mit ihm zu verhandeln.

f) Dr. Hans Müller

Auch sein Vertrag soll, falls sich keine Möglichkeit ergibt, (gestrichen: ihn als Autor vaterländischer Werke zu halten) gelöst werden.

g) Regisseur Wechsler

Es besteht Einigkeit darüber, daß auch sein Vertrag aufgehoben werden muß. Herr Correll wird gebeten, sich mit Herrn Wechsler persönlich dieserhalb in Verbindung zu setzen.

h) Regisseur Dr. Berger

Sein Vertrag soll, sobald der Film Walzerkrieg, in dem er Regie führen soll, beendigt ist, nicht verlängert werden, falls nicht aus anderen Gründen Lösung erfolgen muß.

i) Dr. Zeckendorf

Herr Correll wird gebeten, den zurzeit bestehenden Jahresvertrag mit Dr. Zeckendorf aufzulösen, da er mit Rücksicht auf die neuen Verhältnisse nicht zu halten ist.

j) Tonmeister Dr. Goldbaum

Es wird beschlossen, ihn bis zum 15. Mai mit Wirkung zum 30. Juni zu kündigen und ihn bis dahin zu beurlauben, falls sich nicht die Möglichkeit ergibt, ihn bis zum Vertragsende an eine fremde Firma zu verleihen.

k) Produktionsassistent Viktor Gertler

Sein Vertrag soll bis zum 1. Oktober 1933 gekündigt werden, da seine Weiterbeschäftigung mit Rücksicht auf seine ungarische Nationalität und seine jüdische Konfession unmöglich erscheint.

1) Ateliersekretärin Hartmann

Ihr Vertrag soll zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.

m) Gerard Jacobson

Der Assistent von Werner Richard Heymann, Jacobson, kann ebenfalls nicht mehr von der Ufa weiterbeschäftigt werden. Einwendungen gegen eine Mitarbeit bei Werner Richard Heymann in dessen privaten Diensten sollen nicht erhoben werden.

n) Rosy Barsony

Mit Rücksicht auf die Knappheit an jugendlichen Darstellern soll versucht werden, ihre Weiterbeschäftigung durchzusetzen.

o) Julius Falkenstein und Otto Wallburg

Da gegen ihre Persönlichkeiten auch bei den Regierungsparteien keine Bedenken bestehen, steht ihrer Weiterbeschäftigung nichts entgegen, jedoch soll vermieden werden, ihnen tragende Rollen zu geben.

p) Otto Hein

Es herrscht Einigkeit darüber, daß auch der Vertrag mit Otto Hein mit Rücksicht auf die durch die neuen Verhältnisse geschaffene Lage aufgelöst werden muß.

q) Rudi Feld

Da er infolge seiner Arbeiten stark in den Vordergrund tritt, ist er auf die Dauer nicht zu halten. Es soll ihm nahegelegt werden, sich mit Fräulein Hilb gemeinsam selbständig zu machen, wobei sich die Ufa verpflichtet, ihm auf die Dauer von sechs Monaten Aufträge zu garantieren. Dieser Handhabung der Angelegenheit stehen keine Bedenken entgegen, da er als im Auftrage der Ufa Beschäftigter nicht in den Vordergrund tritt.

r) Georg Engel, Wochenschau

Wegen seiner bisherigen verdienstvollen Mitarbeit herrscht Einigkeit darüber, daß er nicht entlassen, sondern intern weiterbeschäftigt werden muß.

(Gestrichene erste Fassung: Trotz seiner bisherigen verdienstvollen Mitarbeit herrscht Einigkeit darüber, daß er entlassen werden muß.)

s) Die Frage der Entlassung der jüdischen Büroangestellten
Lilienthal, Mikolajewicz, Grunewak und Breslauer soll zunächst zurückgestellt werden; jedoch ist ihr langsamer Abbau ins Auge zu fassen. Über den Zeitpunkt ihrer Entlassung sollen die zuständigen Vorstandsmitglieder entscheiden.

t) Dr. Kahlenberg

Es herrscht nach längerer Aussprache über die Frage der Auflösung seines Vertrages Einigkeit darüber, daß jetzt keine Entscheidung hierüber notwendig ist; sie soll vielmehr einer späteren Beschlußfassung vorbehalten bleiben.

 

[Zitiert nach
Klaus Kreimeier: Die UFA Story : Geschichte eines Filmkonzerns. München; Wien 1992, S. 248]

Rechtsstatus