Ergebnis von Paris: Einigung unterzeichnet

Restlose Interchangeability - Aufteilung der Erde in drei Patentzonen - Patent-Austausch

Film-Kurier, Nr. 171, 22.7.1930

P. M. Paris, den 22. Juli.

Nachdem gestern eine günstige Antwort aus New York eingetroffen ist, wurde vormittags das Memorandum der Pariser Patentkonferenz unterzeichnet.

Durch dieses Memorandum wird die Austauschbarkeit aller Tonfilme auf der ganzen Welt festgelegt.
Das Memorandum wurde unterzeichnet von den Herren Otterson, Roß, Graham, Dr. Meyer, Dr. Lüschen und Diamond.

Über das Memorandum ist ein offizielles Communiqué ausgegeben worden, das wir morgen im Wortlaut veröffentlichen. Bei Redaktionsschluß gibt uns unser Korrespondent die wichtigsten Punkte telephonisch an:

1. Offener Markt für alle Filme auf der ganzen Welt.

2. Jeder Film darf grundsätzlich auf Apparaten jeden Systems laufen.

3. Im Interesse einer technisch möglichst hochstehenden Produktion werden die Tonfilmpatente von R.C.A., Western und Tobis-Klangfilm gegenseitig ausgetauscht.

4. Die Welt wird wie folgt aufgeteilt: Tobis-Klangfilm besitzen das ausschließliche Recht der Apparatelieferung für: Deutschland, Danzig, Österreich, Ungarn, Schweiz, Tschechoslowakei, Holland, Holländisch-Indien, Dänemark, Schweden, Norwegen, Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien und Finnland.

Die Amerikaner besitzen das ausschließliche Lieferungsrecht für die Vereinigten Staaten, Canada, Australien, Neuseeland, Indien und Rußland.

Alle übrigen Länder, unter ihnen also Italien, Frankreich und England, sind für beide Parteien frei.
Die Lizenzzahlung soll in der Weise geregelt werden, daß in den vorbehaltenen Gebieten an die jeweiligen Patentbesitzer Lizenzen zu zahlen sind. Für die freien Länder tritt eine Sonderregelung ein.

Rechtsstatus