BGH-Entscheidung - "Rohtenburg" darf in die Kinos



Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag, den 26. Mai 2009, entschieden hat, darf der umstrittene Film über den "Kannibalen von Rotenburg" nun doch in die Kinos kommen.



Armin Meiwes, dessen spektakulären Fall der Film erzählt, hatte gegen die Veröffentlichung des Dramas "Rohtenburg" geklagt – und bislang Recht bekommen. Obwohl der Film von Martin Weisz aus dem Jahr 2006 bereits auf zahlreichen Festivals in aller Welt zu sehen war, durfte er auf Grund der Gerichtsbeschlüsse in seinem Herstellungsland Deutschland bislang nicht gezeigt werden.

Nun aber entschied der Bundesgerichtshof, dass das Persönlichkeitsrecht des Täters hinter der Kunst- und Filmfreiheit zurückstehen müsse – wenngleich der Film laut Urteilsbegründung "den Verurteilten erheblich belasten könne, weil er die Tat auf stark emotionalisierende Weise erneut in Erinnerung rufe." Dennoch bestehe "an der Tat ein öffentliches Informationsinteresse."

Armin Meiwes hatte im Frühjahr 2001 in seinem Haus in Rotenburg einen Mann aus Berlin mit dessen Einwilligung entmannt, getötet und die Leiche teilweise gegessen. Anfang Mai 2004 war Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Jahre später wandelte das Frankfurter Landgericht das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe um.

Rosa von Praunheim hatte 2005 ebenfalls einen Film über den Fall gedreht, jedoch basierte "Dein Herz in meinem Hirn" nur lose auf dem realen Geschehen, weshalb es zu keinen juristischen Konflikten kam.